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Paderborn
(ik) Jugenddiscos, Abi-Feten, Musik-Events, Schützen- und Sportfeste – es wird im Kreis Paderborn viel und gerne gefeiert. Damit Spaß und Freude überwiegen und es gerade für Jugendliche nicht zu Gefährdungen durch Alkohol- und Drogenmissbrauch oder andere schädliche Einflüsse kommt, hat das Kreisjugendamt jetzt auf Anregung des Präventionsrats eine Jugendschutz-Checkliste für Veranstalter entwickelt. Die in der Praxis von Polizei, Jugendamt und Ordnungsämtern erprobten, praktikablen Empfehlungen sind kompakt, übersichtlich und verständlich aufbereitet.
Landrat Manfred Müller, der Vorsitzende des Präventionsrats: „Durch Feiern, Musik und Tanz der Lebensfreude Ausdruck zu verleihen und Gemeinschaft zu erleben, ist besonders für Jugendliche wichtig. Das unterstütze ich ausdrücklich. Genauso wichtig ist es aber, dass gerade für unsere jungen Leute Schutz und Sicherheit oberste Priorität genießen. Und dazu gibt es feste Regeln – das Jugendschutzgesetz.“
Egal ob ehrenamtlich oder professionell, die Veranstalter tragen besonders dann eine große Verantwortung, wenn Jugendliche zu den Besuchern zählen. Diese Verantwortung des Veranstalters wird in der neuen Checkliste besonders berücksichtigt.
Hermann Hutsch, Leiter des Kreisjugendamtes, erläutert: „Die Checkliste ist ein mit der Polizei und den Ordnungsämtern abgestimmtes Konzept, das im Rahmen von vielen stattgefundenen Ordnungspartnerschaften entwickelt wurde und gewachsen ist. Die hier zusammengetragenen Empfehlungen haben sich bewährt und sind ständig weiterentwickelt worden.“
Vor allem aus den Erfahrungen der Polizei und des Jugendamtes im Zusammenhang mit Abi-Feten und der Jugenddisco des Kreisschützenfestes haben die Jugendschützer gelernt und geben das Wissen in der Checkliste weiter.
Schon lange vor der eigentlichen Veranstaltung beginnt die Arbeit für den Ausrichter: Genehmigungen einholen, Sicherheits- und Sanitätsdienste bestellen, Fahrdienste und Busbegleiter besorgen. Großflächige Plakate sollen im Eingangsbereich auf die Jugendschutzbestimmungen hinweisen und schon beim Einlass gilt es, die Ausweise zu kontrollieren. Dabei können die Gäste nach Altersgruppen (16 bis 18 Jahre und über 18 Jahre) mit verschiedenfarbigen Armbändern unterschieden werden. Kurz vor 24 Uhr weisen dann Lautsprecherdurchsagen die unter 18jährigen darauf hin, dass sie die Veranstaltung verlassen müssen und kurz nach 24 Uhr wird kontrolliert.
Ein ganz besonderes Augenmerk sollen die Veranstalter auf den Alkoholverkauf und -konsum legen. „Wir müssen alles tun, dass Alkoholexzesse der Vergangenheit angehören“, lautet der eindringliche Appell von Landrat Müller, der damit nicht nur das Thekenpersonal sondern auch erwachsene Festbesucher in die Pflicht nimmt. Denn Erwachsene, die Minderjährigen Alkohol zugänglich und sie betrunken machen, sind nicht nur verantwortungslos, sondern können sich sogar strafbar machen. Und auch schon beim Einlass und im Umfeld der Veranstaltungen, so die Empfehlung aus der Checkliste, sollten Ordnerdienste Taschenkontrollen nach Alkoholika vornehmen. Die Sicherstellung des Getränks oder die Aufforderung „Bitte ausgießen!“ können dann die Folge sein.
Landrat Müller:„Wir wollen keine Spaßverderber sein. Mit dieser Checkliste verbinden wir das Ziel, jungen Menschen geschützt schöne Feste zu ermöglichen. Beim Jugendschutz müssen alle an einem Strang ziehen, denn Jugendschutz geht alle an.“
Die Jugendschutz-Checkliste liegt bei allen Ordnungsämtern im Kreis Paderborn vor und steht zudem unter www.praeventionsrat-paderborn.de, www.kreis-paderborn.de und www.polizei-paderborn.de zum Download bereit.