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Pressemeldung vom 18.03.2008

Anträge auf Elterngeld beim Kreisjugendamt stellen – neuer Flyer erhältlich

Kreis Paderborn (krpb). Kinder sind Zukunft, Familien das Fundament der Gesellschaft. Um dieses kleine Familienunternehmen optimal führen, und Zeit und Geld bestmöglich einteilen zu können, sind junge Familien auf Unterstützung angewiesen.

Was mit dem Bundeserziehungsgeld begann, wird seit dem 1. Januar 2007 mit dem Elterngeld fortgeführt.

Bis zum 31. Dezember vergangenen Jahres war die richtige Kontaktadresse für junge Mütter und Väter das Versorgungsamt in Bielefeld. Nach der Auflösung des Versorgungsamtes werden die Aufgaben im Bereich des Elterngeldes nun vom Kreisjugendamt fortgeführt. 464 Anträge auf Elterngeld sind allein im Monat Januar eingegangen. 52 Anträge wurden davon online gestellt.

„Durch eine Ansiedlung im Kreisjugendamt haben wir eine gute Vernetzung geschaffen, denn schon wenige Büros weiter erhalten junge Eltern Antworten auf Fragen zur Kinderbetreuung, interessante Angebote oder allgemeine Beratungen für die Familie“, so Landrat Manfred Müller zur neuen Aufgabe.

Eltern, die ihren Wohnsitz im Kreis Paderborn haben, können das Elterngeld nach der Geburt des Kindes bei der Kreisverwaltung Paderborn, Fachbereich Jugend, Familie und Sport, Aldegreverstraße 10-14, Zimmer 603, 604 und 605 beantragen.

Möglich ist dies auch über´s Internet unter www.elterngeld.nrw.de oder auf dem Postweg.

Das neue Elterngeld ist ein Lohnersatz für junge Mütter und Väter, die nach der Geburt eines Kindes ihre Berufstätigkeit unterbrechen oder reduzieren. Es beträgt 67 % des durchschnittlich nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten vor der Geburt monatlich verfügbaren laufenden Erwerbseinkommens, höchstens jedoch 1.800 €, mindestens 300 €. Elternteile, die nicht erwerbstätig sind, bekommen zusätzlich zum bisherigen Familieneinkommen den Mindestbetrag.

Maximal 14 Monate wird das Elterngeld an Vater und Mutter gezahlt. Beide können diesen Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. Ein Anspruch auf zwei zusätzliche, so genannte Partnermonate, kann bestehen, wenn sich bei den Eltern in den Bezugsmonaten das Erwerbseinkommen mindert oder wegfällt.

Mit dem Elterngeld soll jungen Familien die Chance eröffnet werden, sich ohne finanzielle Sorgen um den Nachwuchs zu kümmern.

Nachlesen können junge Eltern interessante Informationen zum Elterngeld in einem neuen Flyer des Kreisjugendamtes. Dieser ist im Kreishaus Paderborn sowie im Internet unter www.kreis-paderborn.de (Bürgerservice – Fachbereich Jugend, Familie und Sport) erhältlich.
 

Kreisverwaltung Paderborn - Pressestelle
Diana Borghoff
Aldegreverstraße 10–14
33102 Paderborn

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