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Kommunalwahl 2009

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Am Wahlabend werden die Ergebnisse 'live' präsentiert. Beim Eingang einer Schnellmeldung aus dem Wahllokal wird das Ergebnis kurzfristig aufbereitet und im Internet zur Verfügung gestellt.

Dies ist die Bildunterschrift
 
 

Vier Wahlen gleichzeitig


Bei der Kommunalwahl am 30. August 2009 können die meisten Wahlberechtigten insgesamt vier Stimmen abgeben:

1. für die Wahl der Landrätin oder des Landrates ihres Kreises
2. für die Wahl des Kreistages
3. für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters ihrer Stadt oder Gemeinde
4. für die Wahl des Stadt- oder Gemeinderates

Zum vorerst letzten Mal werden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Landrätinnen und Landräte von den Bürgerinnen und Bürgern gleichzeitig mit dem Rat und dem Kreistag gewählt, da die Verwaltungsspitzen künftig nicht mehr für die Dauer von fünf, sondern sechs Jahren gewählt werden. Dafür wird zukünftig die Wahl der Europaabgeordneten und der Vertreterinnen und Vertreter in den Kommunalparlamenten gleichzeitig durchgeführt.

Die Stichwahl bei der Wahl der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Landrätinnen und Landräte wurde abgeschafft, sodass diejenige Person gewählt ist, die die meisten gültigen Stimmen auf sich vereint (einfache Mehrheit).


Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen


Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin oder des Landrates und des Kreistages können bis zum 13. Juli 2009 beim Wahlleiter des Kreises Paderborn, Aldegreverstraße 10-14, 33102  Paderborn (Kreishaus), Zimmer 215 eingereicht werden. Informationen hierzu können der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen und der Wahlbezirkseinteilung entnommen werden.



Niedrigeres Wahlalter und Kommunalwahlrecht für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger


Von den knapp 230.000 Wahlberechtigten im Kreis Paderborn dürfen bei der Kommunalwahl ca. 7.000 16- und 17-Jährige erstmals sowie rund 6.000 nichtdeutsche Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wählen.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger werden bei der Kommunalwahl grundsätzlich wie alle anderen Wahlberechtigten von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Nur diejenigen Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die von der Meldepflicht befreit sind (z. B. Mitglieder der NATO-Streitkräfte und deren Angehörige), müssen bis spätestens zum 14. August 2009 einen Antrag bei der Gemeindebehörde ihres Wohnsitzes stellen. Der betroffene Personenkreis wird hierüber noch gesondert informiert.

Darüber hinaus sind nichtdeutsche Unionsbürgerinnen und Unionsbürger dort, wo sie ihren Hauptwohnsitz haben, in gleicher Weise wie Deutsche auf kommunaler Ebene wählbar.


Neues Wahlsystem

Für die Ermittlung der aus den Reservelisten gewählten Bewerberinnen und Bewerber gilt mit den Kommunalwahlen 2009 das so genannte Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte- Laguë/Schepers. Das Divisorverfahren löst das Quotenverfahren nach Hare/Niemeyer ab. Ausführliche Informationen hierzu gibt es beim Innenministerium NRW unter dem folgenden Link https://www.im.nrw.de/bue/301.htm#.

Repräsentative Wahlstatistik


Wie bei der letzten Kommunalwahl wird voraussichtlich wiederum eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Die Erhebung erfolgt nur bei der Kreistagswahl.

Das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung enthalten detaillierte Verfahrensregelungen zum Schutz des Wahlgeheimnisses. Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses müssen Stimmbezirke, in denen die repräsentative Wahlstatistik durchgeführt wird, mindestens 400 Wahlberechtigte umfassen. Die Geburtsjahresgruppen werden zu so großen Gruppen zusammengefasst, dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner möglich sind. Die Auswertung der Stimmzettel erfolgt nicht in den Wahllokalen oder Wahlämtern, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt bei Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt in Düsseldorf. Ergebnisse für einzelne Stimmbezirke dürfen nicht veröffentlicht werden, sondern nur für einzelne Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen und im Übrigen als Landesstatistik.

Die repräsentative Wahlstatistik gibt Aufschluss über die Wahlbeteiligung und das Wahlverhalten verschiedener Bevölkerungsgruppen (Jungwählerinnen und -wähler, mittlere Altersgruppen, ältere Generation, Frauen, Männer). Ferner kann mit ihr die Struktur der Wählerinnen und Wähler sowie Nichtwählerinnen und Nichtwähler analysiert werden. Darüber hinaus können Parteipräferenzen von Bevölkerungsgruppen untersucht werden.

In den betroffenen Stimmbezirken werden Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck (links oben) für Frauen und Männer nach fünf Altersgruppen verwendet. Der Wahlbenachrichtigung kann entnommen werden, ob in dem jeweiligen Stimmbezirk die repräsentative Wahlstatistik durchgeführt wird. In den entsprechenden Wahllokalen wird ebenfalls besonders darauf hingewiesen.

Briefwahl


Diejenigen Wahlberechtigten, die am Wahltag nicht ihr Wahllokal aufsuchen können und daher von der Briefwahl Gebrauch machen wollen, sollten die Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig wieder zurückschicken. Wer seinen Wahlbrief erst ein oder zwei Tage vor der Wahl zur Post gibt, läuft Gefahr, dass seine Stimmzettel nicht mehr rechtzeitig bei der zuständigen Gemeindeverwaltung ankommen. Daher ist es besser, kurz vor dem Wahltag den Wahlbrief direkt beim Rathaus einzuwerfen. Dies ist bis spätestens 16:00 Uhr am Wahltag möglich.
Wer am Wahltag plötzlich erkrankt, ist dennoch nicht von der Wahl ausgeschlossen. Die Briefwahlunterlagen können in diesem Fall noch am Wahltag bis 15:00 Uhr bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeholt werden. Dazu ist der abholenden Person neben dem Wahlscheinantrag eine schriftliche Vollmacht mitzugeben, aus der hervorgeht, dass diese berechtigt ist, für die erkrankte Person die Wahlunterlagen abzuholen. Nach der Stimmabgabe kann der Wahlbrief dann durch eine Person des Vertrauens bis spätestens 16:00 Uhr zurück zur Gemeindeverwaltung gebracht werden. 

Stimmzettel


Jeder der vier Stimmzettel hat eine unterschiedliche Farbe. Nachdem der Kreiswahlleiter den Wahlleitern der Städte und Gemeinden die Farben für die Landratswahl und Kreistagswahl mitgeteilt hat, können diese ihrerseits eine Farbauswahl treffen.

Die Stimmzettel für die Gemeinderats- und Kreistagswahl enthalten nicht nur die Bewerberinnen und Bewerber, die in dem jeweiligen Wahlbezirk kandidieren, sondern auch unterhalb der Partei- oder Wählergruppenbezeichnung die Namen der ersten drei Bewerberinnen oder Bewerber der Reserveliste. Diese werden deshalb aufgeführt, weil die Hälfte der Rats- bzw. Kreistagsmitglieder über die Reservelisten gewählt werden.

Auf dem Stimmzettel der Kommunen, in denen sich nur eine Kandidatin oder ein Kandidat um das Amt der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters bewirbt, kann man mit einem „Ja“ für oder mit einem „Nein“ gegen die vorgeschlagene Person stimmen.

Die Reihenfolge auf dem Stimmzettel wird vom jeweiligen Wahlleiter festgesetzt. Sie richtet sich nach der Stimmenzahl, die die Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen und -bewerber bei der letzten Rats- bzw. Kreistagswahl erzielt haben. Sonstige Wahlvorschläge schließen sich an. Die Reihenfolge auf dem Stimmzettel für die Landrats- bzw. Bürgermeisterwahl richtet sich nach der entsprechenden Kreistags- bzw. Ratswahl. Sie wird also nicht speziell festgesetzt.

Wenn Parteien oder Wählergruppen nicht in allen Wahlbezirken Bewerberinnen bzw. Bewerber oder bei der Landrats- bzw. Bürgermeisterwahl keinen Wahlvorschlag eingereicht haben, kann es dazu kommen, dass auf dem Stimmzettel eine oder mehrere Nummern fehlen.