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Der Landrat ist der von der wahlberechtigten Bevölkerung für sechs Jahre gewählte Chef der Kreisverwaltung. Er trägt die Verantwortung für den Geschäftsgang der Verwaltung und hat die Beschlüsse des Kreisausschusses und des Kreistages vorzubereiten und zu vollziehen. In allen Rechts- und Verwaltung...
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