Schnelle und zuverlässige Kommunalverwaltungen gehören zu den wichtigsten Rahmenbedingungen für mittelständische Unternehmen und sind somit ein klarer Standortvorteil. Bürokratische Hürden und lange Entscheidungswege sind jedoch in vielen Verwaltungen der Alltag. Ein Zeichen für praktizierten Bürokratieabbau setzen Kommunen mit dem RAL Gütezeichen Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung.
Durch die Umsetzung von 14 Serviceversprechen schaffen Kommunen mehr Transparenz in Verwaltungsleistungen und geben durch feste Terminzusagen mittelständischen Unternehmen zeitliche und finanzielle Planungssicherheit. Für die Unternehmen werden die Serviceversprechen des RAL Gütezeichens so zur Messlatte, ob ein Standort ihren Anforderungen gerecht wird.
Im April 2006 hatte sich die Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen e.V. mit Unterstützung und Förderung durch das NRW-Wirtschaftsministerium in Düsseldorf gegründet, um bundesweit einheitliche Gütekriterien für die Mittelstandsorientierung von Kommunen zu entwickeln.
Der Kreis Paderborn gehört zu den 12 Gründungsmitgliedern der Gütegemeinschaft und wurde im Juni 2011 bereits zum dritten Mal mit dem Gütezeichen „Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“ ausgezeichnet. Grundlage der Zertifizierung bilden die Güte- und Prüfbestimmungen, die gemeinsam von RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. und der Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen e.V. entwickelt wurden. Die Einhaltung der Bestimmungen wird regelmäßig durch die Verwaltungen selbst und alle zwei Jahre durch ein neutrales Prüfinstitut überwacht.
Die 14 Serviceversprechen im Überblick:
a) Eingangsbestätigung von Anträgen und Anfragen sowie Nennung eines Ansprechpartners innerhalb von 3 Arbeitstagen
b) Erste Informationen zum Verfahren innerhalb von 7 Arbeitstagen
c) Besprechungen bei Unternehmen innerhalb von 5 Arbeitstagen
d) Bearbeitungszeit für gewerbliche Bauvorhaben – maximal 40 Arbeitstage
e) Bezahlung von Auftragsrechnungen, die von mittelständischen Unternehmen an den Kreis gestellt werden, innerhalb von 15 Arbeitstagen
f) Schnelle und qualifizierte Reaktion auf die Beschwerde des Unternehmens innerhalb von maximal 3 Arbeitstagen
g) Bearbeitungszeit für die Angebotsabgabe bei Flächenanfragen von Unternehmen – maximal 5 Arbeitstage
h) Bearbeitung der Genehmigung von Schwertransporten rechtzeitig vor Transportbeginn
i) Verlässlichkeit der Baugenehmigungen – angestrebt sind: 0 erfolgreiche Widersprüche oder Klagen Dritter
j) Reaktionszeiten auf Anrufe und E-Mails von maximal 1 Arbeitstag
k) Verwaltungswegweiser als Sofortinformation
l) Lotse für Existenzgründer
m) Bewertung der Kundenzufriedenheit durch Kunden der Verwaltung alle 2 Jahre
n) Informationsveranstaltung als Kommunikationsplattform mindestens einmal alle 2 Jahre
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