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Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie schafft einen Rechtsrahmen, der den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der Europäischen Union deutlich vereinfacht. Kern der Richtlinie ist eine Erleichterung für in- und ausländische Betriebe und Unternehmen bei der Abwicklung behördlicher Genehmigungsverfahren.
Zur Umsetzung der Richtlinie werden Einheitliche Ansprechpartner eingerichtet. Diese koordinieren den Verfahrensgang für einen Dienstleistungserbringer auf Wunsch gegenüber den jeweils zuständigen Institutionen wie beispielsweise kommunale und staatliche Behörden oder aber auch Kammern. Der Dienstleister braucht sich somit nicht mehr selbst um die zum Teil stark aufgefächerten behördlichen Zuständigkeiten zu kümmern, um seine Anliegen zum Erfolg zu führen.
Die Angebote des Einheitlichen Ansprechpartners und aller zuständigen Institutionen müssen nach der Richtlinie elektronisch über das Internet erreichbar sein. Zudem haben die zuständigen Behörden Genehmigungen innerhalb festgelegter Fristen zu bearbeiten, sofern alle für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen und Angaben des Dienstleistungserbringers vorliegen.
Weiterhin gelten Anträge automatisch als genehmigt (Genehmigungsfiktion), wenn diese nicht innerhalb einer angemessenen und im Gesetz festgelegten Frist bearbeitet werden. Die Einrichtung Einheitlicher Ansprechpartner berührt die Zuständigkeitsverteilung zwischen den Behörden nicht.
Dienstleister können sich mit ihren Anliegen auch weiterhin direkt an die zuständigen Behörden wenden.
Die Stadt Bielefeld und die Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn möchten für die Region Ostwestfalen-Lippe einen gemeinsamen Einheitlichen Ansprechpartner einrichten.
Die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners für die Region OWL wird seit dem Jahreswechsel 2009/2010 durch den Kreis Herford wahrgenommen.
c/o Kreis Herford
Amtshausstraße 3
32051 Herford
05221 13-1311
05221 13-171311
info@ea-owl.de
Homepage des Einheitlichen Ansprechpartners OWL
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