Eingriffe sind nach § 14 Bundesnaturschutzgesetz Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen. Mit Hilfe der Eingriffsregelung sollten negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft vermieden oder minimiert werden und nicht vermeidbare negative Folgen durch Maßnahmen des Naturschutzes ausgeglichen werden.
Für Eingriffe in Natur und Landschaft die nicht ausgeglichen oder ersetzt werden können, kann ein Ersatzgeld gezahlt werden. Dieses beträgt 3,95 €/m² und wird ausschließlich für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch die untere Landschaftsbehörde verwendet.
Kompensationskataster
Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen die größer als 500 m² sind, werden in das Kompensationsflächenkataster des Kreises Paderborn aufgenommen, um die hohe Bedeutung dieser Maßnahmen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu dokumentieren.
Ökokonto
Es ist möglich im Vorgriff auf spätere Eingriffe in Natur und Landschaft Kompensationsflächen anzulegen. Sowohl die Flächenauswahl als auch die Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind im Vorfeld mit der unteren Landschaftsbehörde abzustimmen.
Leider ist auf Grund einer Landesvorgabe die Anerkennung eines Ökokontos gebührenpflichtig.
Die jeweiligen Ansprechpartner/in für die Städte und Gemeinden des Kreises Paderborn finden Sie in einer Übersicht dargestellt.
Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung