Nach den Vorschriften des Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen ist in der freien Landschaft das Betreten der privaten Wege und Pfade, der Wirtschaftswege sowie der Feldraine, Böschungen, Öd- und Brachflächen und anderer landwirtschaftlich nicht genutzter Flächen zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr gestattet.
Besondere Vorschriften gelten aber für das Reiten in der freien Landschaft
Im Gebiet des Kreises Paderborn sind einige touristische Reitwege ausgewiesen worden:
Auf öffentlichen und privaten Straßen und Wegen.
Ausnahmen: Wanderwege und Wanderpfade, Sport- und Lehrpfade, Feldraine, Böschungen, Waldschneisen, Rückegassen, Wildwechsel, Leitungs-Trassen, Trampelpfade, Gärten, Hofräume und zum privaten Wohnbereich gehörende Flächen oder Betriebsgelände dürfen nicht beritten werden.
Das Straßenrecht und das Straßenverkehrsrecht sind zu beachten.
Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss ein gut sichtbares, am Zaumzeug des Pferdes beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen führen. Auf diesem Reitkennzeichen ist eine jährlich zu erneuernde Reitplakette (Aufkleber) anzubringen (§ 51 Landschaftsgesetz NRW).
Die erstmalige Ausgabe eines Reitkennzeichens incl. Reitplakette kostet 40,- €. Für die jährlich zu erneuernde Reitplakette ist ein Betrag von 31,- € zu entrichten.
Das Reitkennzeichen bezieht sich auf den Halter des Pferdes.
Die Reitabgabe wird zur Neuanlage und Unterhaltung von Reitwegen verwendet.
kroehnl@kreis-paderborn.de
05251 308 - 819
05251 308 - 800
Für die Ausgabe von Reitkennzeichen
Antrag auf Erteilung eines Reitkennzeichens / einer Reitplakette