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Abfallwirtschaft und Bodenschutz

illegal

Der Kreis Paderborn betreibt über den  AV.E-Eigenbetrieb  das Entsorgungszentrum „Alte Schanze“ in Paderborn-Elsen.
Im Kreisgebiet anfallende verwertbare und nicht verwertbare Siedlungsabfälle wie Bioabfälle, Haus-/Sperrmüll und gewerbliche Abfälle werden hier angenommen, aufbereitet und weiterverarbeitet.
Darüber hinaus werden Boden- und Bauschutt sofern dieser nicht Verwertet werden kann auf dezentralen, vom Kreis genehmigten Boden- und Bauschuttdeponien  entsorgt. Bauschutt wird häufig als Recyclingmaterial im Tiefbau wieder eingesetzt. Hierzu bedarf es einer Genehmigung.

Zur Abfallvermeidung und -verwertung von Boden, Bauschutt und Bauteilen, können diese über ein Internetportal angeboten und nachgefragt werden.

Die Überwachung der ordnungsgemäßen Abfallbeseitigung im gewerblich-industriellen Bereich erfolgt über das System  elektronisches Abfallüberwachungssystem (ASYS) . Jeder Abfallerzeuger erhält eine Abfallerzeugernummer. Für gefährliche Abfälle sind Entsorgungsnachweise zu führen. Der Transport von Abfällen bedarf im Einzelfall auch einer Genehmigung.

Für einige Abfallstoffe gelten spezielle Rechtsvorschriften. Hier sind insbesondere zu nennen die Klärschlamm- und die Bioabfallverordnung. Für den Einsatz dieser Abfallgruppen sind besondere Nachweise zu führen.

Der AV.E-Eigenbetrieb steht mit seiner Abfallberatung für Rückfragen hinsichtlich der ordnungsgemäßen Beseitigung und Verwertung von Abfällen zur Verfügung. Dem Kreis obliegt die Aufgabe, bei festgestellten Missständen in Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Beseitigung und Verwertung von Abfällen ordnungsrechtlich einzuschreiben. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die sogenannten "wilden Müllablagerungen" zu nennen. Während noch bis Ende der 70er Jahre solche "wilden Müllablagerungen" an der Tagesordnung waren, da es bis dahin noch keine geordnete Deponierung von Abfällen gab, wird heute das Ablagern von Müll in der Landschaft ordnungsrechtlich verfolgt. Gegebenenfalls werden auch Strafverfahren hierzu eingeleitet.

Die bis Ende der 70er Jahre betriebenen alten wilden Deponien beschäftigen auch heute noch den Kreis. Diese alten Deponien werden im Altlastenkataster geführt. In diesem Altlastenkataster werden neben diesen alten Deponien, den sogenannten Altablagerungen, auch die sogenannten Altstandorte geführt. Als Standorte sind Flächen, auf denen in der Vergangenheit mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen worden ist und Boden- und Grundwasserverunreinigungen hierdurch entstanden sind, im Rahmen einer gewerblichen Nutzung.

 

Zuständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

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