Als wassergefährdend werden Stoffe bezeichnet, die die chemische, physische und biologische Eigenschaft von Gewässern (oberirdische Gewässer und Grundwasser) nachteilig verändern können. Zu den wassergefährdenden Stoffen zählen z.B. flüssige Stoffe wie Kraftstoffe, Heizöl, Säuren und Lau-gen aber auch feste Stoffe wie Salze und gasförmige Stoffe wie Ammoniak.
Die Wassergefährlichkeit eines Stoffes wird durch die Wassergefährdungsklasse (WGK) ausgedrückt. Es wird unterschieden in die WGK 1 (schwach wassergefährdend), WGK 2 (wassergefährdend) und WGK 3 (stark wassergefährdend). Ob ein Stoff wassergefährdend ist, ergibt sich aus der „Verwal-tungsvorschrift wassergefährdende Stoffe“. In dieser Verwaltungsvorschrift sind die Kriterien vorgegeben, nach denen Stoffe in Wassergefährdungsklassen eingestuft werden. Eine Liste der eingestuften wassergefährdenden Stoffe wird beim Umweltbundesamt geführt.
Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ergeben sich aus den Regelungen der § 19 g bis 19 l des Wasserhaushaltsgesetzes -WHG sowie aus der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe-Nordrhein Westfalen-VAwS-NW- sowie den zugehörenden technischen Regelwerken (z.B. Technische Regeln wassergefährdender Stoffe TRwS). Hier sine konkrete Anforderungen an den Bau und den Betrieb von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen enthalten.
Die Verordnungstexte stehen als download zur Verfügung.
Eine Besonderheit stellen die Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silage sowie für Anlagen zum Lagern von Festmist dar. Für diese Anlagen findet die JGS-Anlagenverordnung Anwendung.
Die maßgebliche Vorgabe der vg. Rechtvorschriften und technischen Regelwerke ist, dass der Um-gang mit wassergefährdenden Stoffen so erfolgen muss, dass diese nicht in ein Gewässer, den Untergrund oder die öffentliche Kanalisation gelangen können. Es ist also sicherzustellen, dass diese Stoffe im Leckagefall (z.B. undichte Behälter) in geeigneter Weise zurückgehalten werden können (z.B. Installation von Rückhalteeinrichtungen).
Für Unfälle in Zusammenhang mit dem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wird eine ganzjährig Rufbereitschaft vorgehalten, die in einem Umweltalarmplan (steht als download zur Verfügung) organisiert ist.
VV-VAwS
VAwS 2007
Übersicht Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)