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Jauche-Gülle-Silage (JGS) - Anlagen

Die sogenannte JGS-Anlagenverordnung ist eine Rechtsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen auf Grundlage des § 2 a des LWG. Die Verordnung gilt für Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften und von sonstigen flüssigen Wirtschaftsdüngern sowie für ortsfeste Anlagen zum Lagern von Festmist. Zusammengefasst werden diese Anlagenarten als JGS-Anlagen bezeichnet.

In § 2 der JGS-Verordnung werden die Grundsatzanforderungen und im Anhang zu § 3 die speziellen Anforderungen an die Bauweise und das Fassungsvermögen solcher Anlagen formuliert Diese Anforderungen sind im Wesentlichen:

1. Anwendung der DIN 11622 Teil 1 bis 4. Aus der Anwendung dieser DIN-Vorschrift ergeben sich die speziellen Anforderungen an die Art der zugelassenen Baustoffe und Anforderungen an Ausführungsdetails von Bauwerken.

2. Vorgruben, Gerinne, Kanäle und Abfüllplätze müssen wasserundurchlässig hergestellt werden. Die Forderung der Wasserundurchlässigkeit hat Auswirkungen auf die einzusetzenden Baustoffe und deren Verarbeitung. Zu nennen ist hier z. B. als einschlägige technische Vorschrift die DIN 1045.

3. Grundsätzlich müssen JGS-Anlagen so beschaffen und betrieben werden, dass in ihnen vorhandene wassergefährdende Stoffe nicht austreten können. Undichtheiten aller Anlagenteile müssen erkennbar sein. Aus dieser Forderung ergibt sich das Erfordernis einer Leckerkennung bei JGS-Anlagen.

An das Fassungsvermögen für die Lagerbehälter von flüssigen Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft ist eine Mindestlagerkapazität von 6 Monaten gefordert. Die Berechnung des erforderlichen Fassungsvermögens muss sich dabei an den Anfall pro Tiereinheit ausrichten. Darüber hinaus sind zusätzlich zu den Anfallmengen aus den Tiereinheiten auch die Einleitungen von verunreinigtem Niederschlagswasser aus den Hofflächen mit zu berücksichtigen.

Zuständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Formulare / Downloads / Dokumente

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  • Merkblatt Leckerkennung (288.76 KB)

    Merkblatt zur Leckerkennung bei Anlagen zum Lagern von Jauche, Gülle und Silagesickersäften