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Wohnungsaufsicht

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Der Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn ist für die nachfolgenden Aufgaben im Kreisgebiet - mit Ausnahme der Städte Delbrück und Paderborn - zuständig:

  • Ausübung des Besetzungsrechtes für öffentlich geförderte Wohnungen nach dem Schwangeren- und Familienhilfegesetz
  • Ausstellung von Wohnberechtigungsbescheinigungen
  • Aufnahme in die Liste der Wohnungssuchenden
  • Ausstellung von Bescheinigungen zur Vorlage bei der NRW.Bank Wohnraumförderung Nordrhein-Westfalen
  • Belegung und Überwachung der öffentlich geförderten Wohnungen

Wenn Sie eine Wohnberechtigungsbescheinigung beantragen wollen, reichen Sie bitte einen Antrag auf Ausstellung einer Wohnberechtigungsbescheinigung und eine Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau ein. Fügen Sie diesen Unterlagen, die Sie weiter unten downloaden können, entsprechende Nachweise wie Lohnabrechnungen, Rentenbescheide oder Bescheide über Arbeitslosengeld I oder II bei. Im Einzelfall kann es erforderlich sein, dass weitere Unterlagen benötigt werden.

Für weitere Informationen steht Ihnen zur Verfügung:

 

Zuständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Herr Robrecht

robrechth@kreis-paderborn.de
05251 308 - 421
05251 308 - 894211

Frau Jüde

juedeb@kreis-paderborn.de
05251 308 - 425
05251 308 - 894251

 

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