Der organisatorische Aufbau der Bauaufsichtsbehörden ist dreistufig (untere, obere und oberste Bauaufsichtsbehörde) augebaut. Der Kreis Paderborn ist für das gesamte Kreisgebiet (mit Ausnahme der Stadt Delbrück und der Stadt Paderborn) die untere Bauaufsichtsbehörde. Für die Stadt Delbrück und für die Stadt Paderborn ist der Kreis Paderborn zusätzlich als obere Bauaufsichtsbehörde zuständig.