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Bauüberwachung

Beschriftung des Bildes

Während der Ausführung eines genehmigten Bauvorhabens überprüft die Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung der öffentlichen-rechtlichen Vorschriften und die ordnungsmäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten.

  • Durchführung der Bauzustandbesichtigungen ( Rohbauten und endgültige Fertigstellung)
  • Überwachung der Bautätigkeit im Zuständigkeitsbereich
  • Durchführung der Gebrauchsabnahmen bei sogenannten fliegende Bauten (Karussells, Zelte etc.)
  • Besichtigung von öffentlich geförderten bzw. zu fördenden Bauvorhaben
 

Zuständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Herr Richardt C

richardtc@kreis-paderborn.de
05251 308 - 996
05251 308 - 399

Herr Stratmann

stratmannh@kreis-paderborn.de
05251 308 - 983
05251 308 - 399

Herr Hillebrand

hillebrandr@kreis-paderborn.de
05251 308 - 987
05251 308 - 899871

Herr Richardt M (Wohnraumförderung)

richardtm@kreis-paderborn.de
05251 308 - 127
05251 308 - 891272