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Gutachterausschuss

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Paderborn ist eine Einrichtung des Landes. Er ist ein neutrales weisungsunabhängiges Kollegialgremium von Sachverständigen. Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden von der Bezirksregierung nach Anhörung des Kreises für einen Zeitraum von fünf Jahren bestellt: Sie sind Sachverständige aus den Bereichen Architektur, Bauingenieur- und Vermessungswesen, Landwirtschaft und Steuerrecht. Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich. Zur Zeit gehören dem Ausschuss 12 Gutachter an. Zur Vorbereitung und Durchführung seiner Tätigkeit bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle ist für den Bereich des Kreises Paderborn (ohne Stadt Paderborn) beim Fachbereich 62 - Vermessungen, Kataster und Grundstücksbewertungen - des Kreises Paderborn eingerichtet. Eine wesentliche Aufgabe der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist die Einrichtung und Führung der Kaufpreissammlung. Diese bildet die Datenbasis für die meisten weiteren Aufgaben. Notare und andere Stellen sind gemäß § 195 BauGB verpflichtet, Abschriften beurkundeter Kaufverträge und sonstige den Bodenmarkt betreffende Unterlagen den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse zu übersenden. Die Verträge werden durch Mitarbeiter der Geschäftsstelle nach besonderen Kriterien ausgewertet, um notwendige beschreibende und preis- bzw. wertrelevante Daten ergänzt und in der Automatisierten Kaufpreis-Sammlung gespeichert. Die Kaufpreissammlung bildet die Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte und Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Vergleichsfaktoren, Indexreihen etc.).

Die wesentlichen Aufgaben

Gutachterausschuss

  • Einrichtung und Führung der Kaufpreissammlung und weiterer Datensammlungen
  • vorbereitende Arbeiten für die Ermittlung der Bodenrichtwerte
  • Ableitung und Fortschreibung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten
  • Erarbeitung der Übersicht über die Bodenrichtwerte und der Grundstücksmarktberichte
  • die Vorbereitung der Wertermittlung
  • die Erteilung von Auskünften und Auswertungen aus der Kaufpreissammlung
  • die Erteilung von Auskünften über Bodenrichtwerte
  • die Erteilung von Wertauskünften und Stellungnahmen über Grundstückswerte



Weitere Aufgaben

Zuständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

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