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Preislisten & Gebühren

Analoge Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
Preis

Auszug aus der Liegenschaftskarte

bis einschließlich DIN A3

20,00 €


größer DIN A3 bis einschließlich DIN A0

40,00 €




Auszug aus der Amtlichen Basiskarte

bis einschließlich DIN A3

15,00 €


größer DIN A3 bis einschließlich DIN A0

30,00 €




Auszug aus dem Liegenschaftsbuch

Je Flurstücksnachweis

10,00 €


Je Flurstücks- und Eigentümernachweis

10,00 €


Je Grundstücksnachweis

10,00 €


Je Bestandsnachweis

20,00 €




Dokumente der Liegenschaftskatasterakten

bis einschließlich DIN A3

10,00 €


größer DIN A3 bis einschließlich DIN A0

20,00 €

Digitale Daten
Preis

Daten des Liegenschaftskatasters

Je Datensatz Flurstück

1,80 €


Je Datensatz Gebäude

1,80 €


Je Datensatz Eigentümer

0,90 €


Je Datensatz Eigentümer-Adresse

0,18 €




Datenformatrabatte

Vektordaten mit Objektstruktur (NAS)

100%


Vektordaten mit eingeschrämkter Objektstruktur (SHAPE)

90%


Vektordaten ohne Objektstruktur (DXF)

50%


Rasterdaten (TIFF, JPG)

25%




Mindestgebühr für Digitale Daten:

(alle Datenformate)

50,00 €

Bescheinigungen Preis

Entfernungsbescheinigung Zeitgebühr. ½ Stundensätze

à 28,00 €

Grenzbescheinigung Zeitgebühr. ½ Stundensätze

à 28,00 €

Unschädlichkeitszeugnis Rahmengebühr:

300,00 - 3.000,00 €

Identitätsbescheinigung Zeitgebühr. ½ Stundensätze

à 42,00 €

Vereinigung und Änderung der Nutzungsart Preis

Antrag auf Flurstücksvereinigung

Gebührenfrei

Änderung der Nutzungsart (tatsächliche Nutzung)

Gebührenfrei

Vermessungen und Amtlicher Lageplan Gebühr/Preis

Gebühren für Teilungsvermessung


2.1Die Gebühren für Teilungsvermessungen werden nach der derzeit gültigen Vermessungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt.
Die Berechnung der Gebühren für die Vermessung vor Ort richtet sich nicht nach der benötigten Zeit, sondern nach den Faktoren Grenzlänge, aktueller Bodenrichtwert des zu vermessenden Grundstücks sowie Größe und Anzahl der neu entstehenden Flurstücke (zuzüglich Mehrwertsteuer).
Es kommt die Gebühr für die Übernahme der Teilungsvermessung in das Liegenschaftskataster hinzu. Letztere berechnet sich ebenfalls nach dem aktuellen Bodenrichtwert des Grundstücks und nach der Fläche der neu entstandenen Flurstücke.
Eine qualifizierte Information über die zu erwartenden Gebühren kann nur am konkreten Beispiel erfolgen.

Bitte wenden Sie sich deshalb an

05251 308 - 905 oder
05251 308 - 904
05251 308 - 602
Edmund.Brinkmann@kreis-paderborn.de

auf Anfrage



Gebühren für Grenzvermessungen

auf Anfrage

Die Gebühren für Grenzvermessungen werden nach der derzeit gültigen Vermessungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt.
Die Berechnung der Gebühren für die Vermessung vor Ort richtet sich nicht nach der benötigten Zeit, sondern nach den Faktoren Grenzlänge und aktueller Bodenrichtwert des zu vermessenden Grundstücks (zuzüglich Mehrwertsteuer).
Die Übernahme der Grenzvermessung in das Liegenschaftskataster ist gebührenfrei.
Eine qualifizierte Information über die zu erwartenden Gebühren kann nur am konkreten Beispiel erfolgen.

Bitte wenden Sie sich deshalb an

05251 308 - 905 oder
05251 308 - 904
05251 308 - 602
Edmund.Brinkmann@kreis-paderborn.de




Gebühren für Amtliche Grenzanzeigen


Die Gebühren für die Amtliche Grenzanzeige werden nach der derzeit gültigen Vermessungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt.
Eine qualifizierte Information über die zu erwartenden Gebühren kann nur am konkreten Beispiel erfolgen.

Bitte wenden Sie sich deshalb an

05251 308 - 905 oder
05251 308 - 904
05251 308 - 602
Edmund.Brinkmann@kreis-paderborn.de

auf Anfrage



Gebühren für Gebäuedeeinmessungen


Die Gebühren für Gebäudeeinmessungen werden nach der derzeit gültigen Vermessungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt.
Die Berechnung der Gebühren für die Vermessung vor Ort richtet sich nicht nach der benötigten Zeit, sondern nach dem Wert der baulichen Anlage.

Normalherstellungskosten

Zu dieser Gebühr muss die Mehrwertsteuer gerechnet werden.Die Übernahme der Gebäudeeinmessung in das Liegenschaftskataster ist gebührenfrei.

Bitte wenden Sie sich an

05251 308 - 905 oder
05251 308 - 904
05251 308 - 602
Edmund.Brinkmann@kreis-paderborn.de

auf Anfrage



Gebühren für Lagepläne zum Bauantrag


Die Gebühren für Lagepläne zum Bauantrag werden nach der derzeit gültigen Vermessungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt.
Die Berechnung der Gebühren für die Vermessung und die Erstellung des Planes richtet sich unter anderem nach der Grenzlänge, dem aktuellen Bodenrichtwert des zu vermessenden Grundstücks und nach der benötigten Zeit (zuzüglich Mehrwertsteuer).
Es kommt die Gebühr für die Vermessungsunterlagen hinzu.
Eine qualifizierte Information über die zu erwartenden Gebühren kann nur am konkreten Beispiel erfolgen.

Bitte wenden Sie sich deshalb an

05251 308 - 913 oder
05251 308 - 909
05251 308 - 602
Joerg.Winterkrieg@kreis-paderborn.de

auf Anfrage



Gebühren für Sonstige Vermessungen


Die Kosten für sonstige Vermessungen berechnen sich nach dem Zeitaufwand, dem Schwierigkeitsgrad oder dem Wert der baulichen Anlage.
Eine qualifizierte Information über die zu erwartenden Gebühren kann nur am konkreten Beispiel erfolgen.

Bitte wenden Sie sich deshalb an

05251 308 - 905 oder
05251 308 - 904
05251 308 - 602
Edmund.Brinkmann@kreis-paderborn.de

auf Anfrage