Am 1. November 2011 tritt die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2011) in Kraft. Diese
enthält Neuregelungen u. a. in Bezug auf Legionellenuntersuchungen in Trinkwassererwärmungsanlagen.
Die neuen Regelungen gelten u. a. für Installationen, in denen sich eine Großanlage zur
Trinkwasserwärmung befindet, sofern aus dieser Trinkwasser im Rahmen einer
öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird. Die Untersuchungspflicht besteht
für Warmwasser-Installationen, in denen es zu einer Vernebelung des
Trinkwassers (z.B. Duschen) kommt. Die Großanlage ist definiert im DVGW-Arbeitsblatt
W 551. Der Untersuchungspflicht muss der Unternehmer und sonstige Inhaber einer
Trinkwasser-Installation selbständig nachkommen, ohne dass es einer Aufforderung
durch das Gesundheitsamt bedarf.
Mit Inkrafttreten der Änderung der TrinkwV besteht außerdem eine Anzeigepflicht. Der
Unternehmer oder sonstige Inhaber einer solchen Großanlage hat den Bestand dem
Gesundheitsamt anzuzeigen. Das Anzeigeformular und Informationen zur
Trinkwasserverordnung / Legionellen finden Sie hier.
Liste anerkannter Trinkwasserlabore
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Anzeige einer Großanlage § 13 Abs. 5 TrinkwV
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Umweltbundesamt /// Sellungnahme
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Merkblatt Legionellen Kreis Paderborn
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