Die Aufgaben im Bereich Infektionsschutz erstrecken sich auf Vorsorgemaßnahmen, Überwachungsaufgaben und Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz. Hierzu gehören die Prävention, das Erkennen und Erfassen, das Melden und Beobachten, die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Beratungen zu Tuberkulose, zu AIDS, zu sexuell übertragbaren Erkrankungen und zu Impfungen.
Beratung von Menschen, die mittelbar oder unmittelbar von HIV/AIDS betroffen sind
von Multiplikatoren
von interdisziplinären Berufsgruppen, die sich mit HIV/AIDS befassen bzw. damit konfrontiert sind
Angebote des HIV-Test in Verbindung mit persönlicher Aufklärung und Beratung im Sinne der Prävention
Zu den Aufgaben im Bereich der Hygieneüberwachung und Umwelthygiene gehören vor allem die Kontrolle der medizinischen und öffentlichen Einrichtungen, die Überwachung der Wasserversorgungsanlagen und Schwimmbäder, die Beteiligung bei kommunalen Planverfahren, die umweltmedizinische Beratung, der Strahlenschutz, die Toxikologie, Aufgaben im Zusammenhang mit dem Chemikaliengesetz sowie Beratungen zur Wohnungshygiene bei Innenraumluftbelastungen und zum Strahlenschutz.
Die untere Gesundheitsbehörde überwacht die Einhaltung der Hygienevorschriften, insbesondere bei
desweiteren
Zur Trinkwasserüberwachung gehört die Überwachung der Wasserversorgungsanlagen und Schwimmbäder.