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Infektionsschutz/Hygiene/Trinkwasserüberwachung

Infektionsschutz

Händewaschen

Die Aufgaben im Bereich Infektionsschutz erstrecken sich auf Vorsorgemaßnahmen, Überwachungsaufgaben und Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz. Hierzu gehören die Prävention, das Erkennen und Erfassen, das Melden und Beobachten, die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Beratungen zu Tuberkulose, zu AIDS, zu sexuell übertragbaren Erkrankungen und zu Impfungen.

 

Infektionsschutz (Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten)

  • Durchführung von Belehrungen und Erteilung von Bescheinigungen des Gesundheitsamtes nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz ("Lebensmittelausweis") Termin über Tel.: 05251 308-258
  • Telefonische Impfberatung (jeden Montag und Donnerstag von 15.00 - 16.00 Uhr ), Telefon 0 52 51 308-273
  • Durchführung von Gelbfieberimpfungen nach telefonischer Terminabsprache , Telefon 0 52 51 308-273
  • Beratungen, Hilfen, Ermittlungen, Umgebungsuntersuchungen, gesundheitliche Überwachungen,
  • Überwachungen in Zusammenhang mit Tuberkuloseerkrankungen (TBC)
  • Beratung von Tuberkulosekranken und deren Familienmitglieder in persönlichen und sozialen Fragen
  • Ermittlung und ggfs. Umgebungsuntersuchungen bei meldepflichtigen Infektionskrankheiten
  • Beratungsstelle in Fragen zur AIDS/Testberatung

      Beratung von Menschen, die mittelbar oder unmittelbar von HIV/AIDS betroffen sind

      von Multiplikatoren

      von interdisziplinären Berufsgruppen, die sich mit HIV/AIDS befassen bzw. damit konfrontiert sind

      Angebote des HIV-Test in Verbindung mit persönlicher Aufklärung und Beratung im Sinne der Prävention

  • Beratungen zu anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen

Hygiene

Viren

Zu den Aufgaben im Bereich der Hygieneüberwachung und Umwelthygiene gehören vor allem die Kontrolle der medizinischen und öffentlichen Einrichtungen, die Überwachung der Wasserversorgungsanlagen und Schwimmbäder, die Beteiligung bei kommunalen Planverfahren, die umweltmedizinische Beratung, der Strahlenschutz, die Toxikologie, Aufgaben im Zusammenhang mit dem Chemikaliengesetz sowie Beratungen zur Wohnungshygiene bei Innenraumluftbelastungen und zum Strahlenschutz.

 

Hygieneüberwachung und Umwelthygiene 

Die untere Gesundheitsbehörde überwacht die Einhaltung der Hygienevorschriften, insbesondere bei

  • Anlagen zur Versorgung mit Trinkwasser und Brauchwasser,
  • Anlagen zur Entsorgung von Abwasser und Abfällen,
  • Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nach § 107 SGB V sowie Einrichtungen des Kur- und Bäderwesens,
  • Einrichtungen des Rettungsdienstes sowie der Notfallrettung und des Krankentransports, von Unternehmen des Blutspendedienstes, des Zivil- und Katastrophenschutzes,
  • ambulanten Pflege- und Behandlungseinrichtungen,
  • Schulen und Schulheimen,
  • Kinder- und Jugendeinrichtungen, insbesondere Tageseinrichtungen für Kinder, Spielplätzen, Jugendfreizeit- und Bildungsstätten, Dauer- und Sonderheimen, Kinder und Jugenderholungseinrichtungen,
  • Pflegeheimen, Einrichtungen für alte Menschen,
  • Tageseinrichtungen, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen für Behinderte,
  • Sport- und Freizeitanlagen, Campingplätzen, Schwimm- und Badeanstalten, Badegewässern,
  • Gemeinschaftsunterkünften,
  • Justizvollzugs- und Jugendarrestanstalten,
  • Häfen, Flughäfen und Bahnhöfen,
  • Einrichtungen des Leichen- und Bestattungswesens.
Schwimmbad

desweiteren

  • Durchführung von Vorsorgemaßnahmen, Überwachungsmaßnahmen und Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Beratung und Überwachungsaufgaben nach den Hygienevorschriften (Wohnungs- und Siedlungshygiene, Infektionsschutz, Friedhofshygiene)
  • Umweltmedizinische und toxikologische Beratungen und Überwachungen
  • Vollzug des Chemikalienrechts
  • Stellungnahme im Genehmigungsverfahren für Anlagen nach dem BImSchG
  • Stellungnahme im Rahmen der Bauleitplanung (F-Plan, B-Plan und privilegierte Bauvorhaben)
  • Stellungnahme im Rahmen von Bauanträgen

Trinkwasserüberwachung

Trinkwasser

Zur Trinkwasserüberwachung gehört die Überwachung der Wasserversorgungsanlagen und Schwimmbäder.

 
  • Überwachung der öffentlichen Trinkwasserversorgung
  • Überwachung der Eigen- und Einzelwasserversorgungsanlagen
  • Überwachung von nicht ortsfesten Anlagen
  • Überwachung der öffentlichen (privaten) Hausinstallationen
  • Überwachung von Quellen und grundwasserversorgten Brunnen

Zuständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter