Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise für Berufe des Gesundheitswesens
Seit dem 01.01.2008 wurde die Zuständigkeit für die Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren für den Bereich der nicht akademischen Heilberufe zwischenzeitlich von den unteren Gesundheitsbehörden auf das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie übertragen.
Nähere Informationen können Sie der Internetseite des LPA entnehmen. Auch sind dort entsprechende Anträge runterzuladen:Landesprüfungsamt
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