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Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise

Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise für Berufe des Gesundheitswesens

 

Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise für Berufe des Gesundheitswesens

  • Bearbeitung von Anträgen (Erlaubniserteilung) auf Anerkennung einer im Ausland erworbenen Ausbildung im Bereich der nichtärztlichen Heilberufe
  • Überprüfung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes Drittstaatenangehöriger im Rahmen der Durchführung der Berufsgesetze der bundesrechtlich geregelten nichtärztlichen Heilhilfsberufe

Seit dem 01.01.2008 wurde die Zuständigkeit für die Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren für den Bereich der nicht akademischen Heilberufe zwischenzeitlich von den unteren Gesundheitsbehörden auf das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie übertragen.

Nähere Informationen können Sie der Internetseite des LPA entnehmen. Auch sind dort entsprechende Anträge runterzuladen:Landesprüfungsamt

Zuständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Herr Brinkmann

BrinkmannRi@kreis-paderborn.de
05251 308 - 283
05251 308 - 892831

 

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