Prävention wird abgeleitet von dem lateinischen Wort „Praevenire“ und bedeutet „zuvorkommen, verhüten“. Aufgabe der Jugendhilfe ist es, aktuelle Gefährdungen und Problemlagen frühzeitig zu erkennen. Nur so kann Jugendhilfe sich den Herausforderungen stellen und somit die positive Entwicklung von Kindern und Jugendlichen unterstützen.
Prävention in der freien und öffentlichen Jugendhilfe des Kreises Paderborn ist,
Öffentliche und freie
Träger der Kinder- und Jugendhilfe haben gem. § 8a SGB VIII einen gesetzlichen Schutzauftrag, mögliche Kindeswohlgefährdungen frühzeitig zu melden und sofortige Maßnahmen zu veranlassen. Um auch andere Leistungsträger (z.B. Gesundheitshilfe, Polizei, ARGE) mit ins „Boot“ zu holen, wurde das Soziale Frühwarnsystem entwickelt. Die Kooperationspartner erklären sich zu einer standardisierten Zusammenarbeit bereit, wenn Gefährdungslagen von Kindern wahrgenommen werden.
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Der Kreis Paderborn hat sich mit der Gründung des "Präventionsrats gegen Gewalt"
auch auf handlungspolitischer Ebene in besonderer Form angenommen. Vertreter verschiedener jugendhilferelevanter Ausschüsse, Behörden und freier Wohlfahrtsverbände aus Stadt und Kreis bilden ein kommunales Netzwerk. Der Präventionsrat gegen
Gewalt initiiert, fördert und bündelt Maßnahmen der Sozial- und
Kriminalprävention der Grundidee „Gemeinsam für mehr Sicherheit“.
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Die "Frühen Hilfen" sind Angebote für Eltern und ihre Kinder ab Beginn der Schwangerschaft, die der Unterstützung dienen. Dies sind z.B. Treffs für Schwangere und Mütter, Krabbelgruppen, PEKiP-Kurse, usw.
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In den Kindertageseinrichtungen des Kreises Paderborn findet mittlerweile flächendeckend "Sprachförderung"
statt, um so sprachliche Barrieren im frühern Kindesalter abzubauen
und den Kindern ein besseren Zugang zu Bildung zu ermöglichen.
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Der "Erzieherische Kinder- und Jugendschutz" wendet sich eher an Kinder und Jugendliche vom Schulzeit- bis zum Erwachsenenalter. Er dient der Kriminalitäts- und Gewaltsvorbeugung, sowohl auf der Opfer, als auch auf der Täterseite, der Sucht und Suchtprävention, der Medienerziehung und des Medienschutzes, dem Abbau von Fremdenfeindlichkeit und der Entwicklung von sozialen Kompetenzen.
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Die Jugendgerichtshilfe leistet im Bereich der Jugendkriminalität wichtige Präventionsarbeit. Dazu zählen im Wesentlichen die Bestrebungen, dass nach bereits verübten Regelverletzungen bzw. Straftaten keine weiteren Delikte folgen sollen. Mit präventiven Maßnahmen wie Einzelgespräche, sozialer Gruppenarbeit oder mit vom Gericht auferlegte Sozialstunden soll dies erreicht werden.
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Die Beratungsdienste des Jugendamtes und der freien Leistungserbringer stellen einen wichtigen Beitrag zur Prävention von Problemen inner- und außerhalb der Familie sicher.
Beratungen & Hilfen
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