Nach §78 SGB VIII sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind.
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Ziel von Gemeindekonferenzen ist es, eine Verbesserung der Lebensbedingungen der Kinder, Jugendlichen und Familien in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu erreichen.
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Der Jugendhilfeausschuss hat sich mit der Jugendhilfeplanung und ausdrücklich mit „der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe“ (§ 71,2 KJHG) zu befass...
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