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Schwerbehinderung (Feststellung, Ausweise)

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Schwerbehinderte können Schwerbehinderten-Ausweise beantragen. Hier erhalten Sie dazu weitere Informationen.

 

Nach der Auflösung der Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen hat der Kreis Paderborn ab dem 1.1.2008 die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts nach dem Sozialgesetzbuch IX übernommen.

Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Paderborn können damit ihre Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung bei der Kreisverwaltung Paderborn stellen.

 

In diesem Verfahren nach dem SGB IX wird der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt. Bei einer festgestellten Behinderung können Betroffene bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, wie zum Beispiel Freifahrt (Busse und Bahn), Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze (sogenannte Nachteilsausgleiche).


Ausführliche Informationen zum Verfahren erhalten Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster.


Sie erreichen uns im Erdgeschoss des Kreishauses, Zimmer 6.1 - 6.6, zu folgenden Öffnungszeiten:

 montags bis freitags:

 08.30 Uhr - 12.00 Uhr

 donnerstags:

 14.00 Uhr - 16.00 Uhr


Termine können ggfs. auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

Sie können Anträge auf dem Postweg unter folgender Adresse einreichen:

Kreis Paderborn
- Sozialamt -
Postfach 1940
33049 Paderborn

Zuständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

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