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 Ausbildung beim Kreis Paderborn

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Ausbildungsförderung

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Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg. Jede Ausbildung bringt aber auch finanzielle Belastungen mit sich. Dazu können finanzielle Leistungen nach dem BAFöG (Bundesausbildungs-förderungsgesetz) helfen.

 

Ziel des BAföG ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht.

Vom Kreis Paderborn können Schüler Ausbildungsförderung erhalten bei dem Besuch folgender Ausbildungsstätten:

  • Weiterführende allgemeinbildende Schulen ab Klasse 10, Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulen (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), sofern der Schüler notwendig nicht bei den Eltern wohnt;
  • Zumindest zweijährige Berufsfachschul- und Fachschulklassen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln (ohne abgeschlossene Berufsausbildung);
  • Fach- und Fachoberschulklassen (mit abgeschlossener Berufsausbildung);
  • Abendhaupt- und Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen, Abendgymnasien,
  • Kollegs.

Neben den persönlichen Voraussetzungen ist die Ausbildungsförderung abhängig

  • vom Einkommen des Schülers, der nur geringfügig beschäftigt sein darf
  • vom Einkommen der Eltern

In bestimmten Fällen (z.B. beim Besuch eines Kollegs) bleibt das Einkommen der Eltern unberücksichtigt.

Die Höhe der Ausbildungsförderung richtet sich nach der besuchten Schule. Ferner wird Schülern, die nicht bei den Eltern wohnen, unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschuss für Miet- und Nebenkosten gezahlt.

Die Förderungsvoraussetzungen können bei den aufgeführten Ansprechpartnern(innen) erfragt oder auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (bmbf) nachgelesen werden. Dort stehen auch Anträge und ein BAFöG-Rechner zur Verfügung.

Sie erreichen uns zu folgenden Öffnungszeiten:

montags:      08.30 Uhr - 12.00 Uhr
dienstags:    14.00 Uhr - 15.30 Uhr
mittwochs:    08.30 Uhr - 12.00 Uhr
donnerstags: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
dienstags vormittags und freitags ist eine vorherige Terminabsprache erforderlich!

 

BAFöG-Stellen für andere Ausbildungen

  • Studierende an Fachhochschulen und Universitäten wenden sich zuständigkeitshalber an das Studentenwerk oder Amt für Ausbildungsförderung ihrer Fachhochschule/Universität.
  • Anträge nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsetz (AFBG), dem sogenannten Meister-BAföG, können angefordert werden bei der

Bezirksregierung Köln
   Nebenstelle: Robert-Schuman-Str. 51, 52066 Aachen0221 147-00221 147-4960
   BAföG:              bafoeg@bezreg-koeln.nrw.deMeister-BAföG  :afbg@bezreg-koeln.nrw.de

    Diese Bezirksregierung ist auch zuständig für die Bearbeitung der Anträge nach dem Meister-BAFöG.

Zuständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Formulare / Downloads / Dokumente

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