Falls Sie zum Grundwehr- oder zum Zivildienst oder zu Wehrübungen einberufen werden, kommen für Sie eventuell Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz in Betracht.
Aufgabe der Unterhaltssicherung ist, den zum Grundwehr- oder Zivildienst oder zu Wehrübungen Einberufenen und ihren Familienangehörigen Leistungen zur Sicherung des Lebensbedarfs zu gewähren.
Nähere Einzelheiten können Sie in einem Beratungsgespräch mit dem unten angegebenen Mitarbeiter erfahren. Bringen Sie bei Ihrer Vorsprache auch Ihren Einberufungsbescheid mit.
Der Kreis Paderborn ist nur für die Bewohner im Kreisgebiet außerhalb der Stadt Paderborn zuständig. Die Stadt Paderborn ist für die Bewohner ihres Bereichs zuständig.
Erforderliche Antragsunterlagen erhalten Sie bei Ihrer Vorsprache oder nach Ihrem Anruf.