Für Bewohner in Pflegeheimen kann für die investiven Kosten des Heimes Pflegewohngeld gewährt werden.
Pflegewohngeld wird für die Heimbewohner gewährt, die gleichzeitig auch Pflegeversicherungsleistungen erhalten. Es handelt sich hierbei um einen "bewohnerorientierten" Aufwendungszuschuss, der an vollstationäre Pflegeeinrichtungen gezahlt wird. Der Pflegewohngeldantrag wird in der Regel von der Einrichtung gestellt. Von dem Heimbewohner/der Heimbewohnerin sind die Einkommens- und Vermögensunterlagen vorzulegen.
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