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Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII

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Informationen rund um das Thema Pflege erhalten Sie hier...

 

Grundsätzliches:

Die Einstufung in eine Pflegestufe wird in der Regel vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung vorgenommen. Bei nicht pflegeversicherten Personen erfolgt dies durch das Gesundheitsamt. Die Kriterien für die einzelnen Pflegestufen sind in § 15 des Sozialgesetzbuches - Elftes Buch (SGB XI) geregelt:

  • Pflegestufe 0: kein Pflegeaufwand bzw. Aufwand bis zu 90 Minuten täglich
  • Pflegestufe 1: mindestens 90 Minuten täglich; hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen,
  • Pflegestufe 2: mindestens drei Stunden täglich; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen,
  • Pflegestufe 3: mindestens fünf Stunden täglich; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen.

Die Hilfe kann setzt erst dann an, wenn dem Sozialamt die Voraussetzungen bekannt sind. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich rechtzeitig mit dem zuständigen Sozialamt in Verbindung setzen.


Ambulante Pflege

Soweit möglich, soll die Hilfe zur Pflege im häuslichen Bereich geleistet werden. Hierfür kommen insbesondere Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige und Nachbarn sowie die Übernahme von Kosten für eine angemessene Alterssicherung der Pflegepersonen, für besondere Pflegekräfte(-dienste) oder für Pflegehilfsmittel in Betracht. Verschiedene Listen der Anbieter ambulanter Pflegedienste finden Sie unten bei den Links.

Insbesondere die Pflegedienste der Wohlfahrtsverbände im Kreis Paderborn bieten auch weitere pflegebegleitende Dienste an. Hierzu gehören u.a.

 

  • Hauswirtschaftliche Dienste
  • Beratung zur Wohnraumanpassung
  • Mahlzeitendienst
  • Hausnotrufdienst
  • Urlaubspflege
  • Tages- und/oder Nachtpflege

Hier erhalten Sie Informationen über die Finanzierung ambulanter Pflege.


Pflege in einer Einrichtung

Erst wenn ambulante Hilfen einschließlich Pflege nicht mehr möglich sind, kommt die Unterbringung in einer Einrichtung in Betracht. In der Regel geht es dabei um stationäre Pflege (Heimpflege). In Ausnahmefällen kommt auch eine Heimunterbringung ohne Pflege in Betracht.

Für die Unterbringung stehen Ihnen im Kreis Paderborn viele verschiedene Einrichtungen zur Verfügung. Über die bei den Links genannten Internetadressen können Sie nach einer für Sie geeigneten Einrichtung suchen.

Hier finden Sie Informationen zur Finanzierung stationärer Pflege.

Weitere Informationen zur Pflege erhalten Sie unter den Informationen der Pflegeberatung.

 

Zuständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Formulare / Downloads / Dokumente

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