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Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII

Beschriftung des Bildes

Personen mit Behinderung(en) oder von Behinderung bedrohte Personen können unter bestimmten Vorausset-zungen Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen.

 

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern.

Leistungen der Eingliederungshilfe werden nur gewährt, soweit der behinderte Mensch sich nicht selbst helfen kann oder die Hilfe von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.

Zu den Maßnahmen der Eingliederungshilfe gehören z.B.

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach § 26 des Neunten Buches  Sozialgesetzbuch (SGB IX)
  • Versorgung mit Körperersatzstücken, sowie mit orthopädischen oder anderen Hilfsmitteln
  • Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nach § 55 SGB IX (heilpädagosiche Leistungen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind)
  • Hilfe bei der Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen der behinderten Menschen entspricht.

Die Hilfe setzt erst dann an, wenn dem Sozialamt die Voraussetzungen bekannt sind. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich rechtzeitig mit dem zuständigen Sozialamt in Verbindung setzen.

Zuständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Buchstaben F, Ho - Hz, J, Re - Rz
Frau Böhmer

BoehmerS@kreis-paderborn.de
05251 308 - 417
05251 308 - 894171

Widersprüche, persönl. Budget:
Frau Arnold

ArnoldB@kreis-paderborn.de
05251 308 - 413
05251 308 - 894131

Buchstaben M - Rd:
Frau Abbas

AbbasO@kreis-paderborn.de
05251 308 - 436
05251 308 - 894163

Buchstaben I, Si - Sz (ohne St), Eingliederungshilfe für Kinder in Pflegefamilien, Integration, Freizeit
Frau Giefer

GieferS@kreis-paderborn.de
05251 308 - 437
05251 308 - 894371

 

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