Zu den Ämtern

 

Logo Kreisfamilientag

RAL - Gütezeichen "Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung"

 Ausbildung beim Kreis Paderborn

 Logo "audit - beruf und familie"
 
 

Sozialhilfe nach dem SGB XII

Rechner

Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Menschen ein Leben zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.

 

Sozialhilfe kann für folgende Leistungen in Betracht kommen:

Hilfe zum Lebensunterhalt
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Hilfen zur Gesundheit
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Hilfe zur Pflege

Dazuu kommen noch

  • Hilfe zur Überwindung in besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes
  • Altenhilfe
  • Blindenhilfe
  • Bestattungskosten

Einen ausführlichen Überblick über die Leistungen der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII) und deren Voraussetzungen gibt die Broschüre „Sozialhilfe und Grundsicherung“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Diese Broschüre kann im Internet beim zuständigen Bundesministerium für Soziales unter den Publikationen heruntergeladen oder bestellt werden. In der Broschüre stehen auch verschiedene Beispiele, insbesondere zur Ermittlung der Höhe der Leistungen. Auf den weiteren Seiten werden deshalb nur die wesentlichen Informationen zu den einzelnen Hilfen erläutert.

Die Bearbeitung wesentlicher Teilbereiche der Sozialhilfe - z.B. die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt, die Gewährung von Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die Hilfe zur häuslichen Pflege - erfolgt im Kreis Paderborn durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, da der Kreis als zuständiger örtlicher Träger der Sozialhilfe die Durchführung dieser Aufgaben durch Satzung auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden delegiert hat. Informationen zu den Städten und Gemeinden finden Sie hier.

Die Hilfe setzt erst dann an, wenn dem Sozialamt die Voraussetzungen bekannt sind. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich rechtzeitig mit dem zuständigen Sozialamt in Verbindung setzen. 


Die Zahlungen erfolgen bei allen Leistungen durch den Kreis. Dieser ist auch für die grundsätzlichen Angelegenheiten zuständig. Zudem übt der Kreis die Fachaufsicht über die Sozialämter der Städte und Gemeinden aus.

Zuständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Formulare / Downloads / Dokumente

Weiterführende Links