Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die nicht Arbeitslosengeld I nach dem SGB III beziehen und nicht ausreichend Einkommen und/oder Vermögen haben, erhalten „Arbeitslosengeld II“. Die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaften lebenden Angehörigen bekommen „Sozialgeld“ nach dem SGB II.
Träger dieser Grundsicherung für Arbeitsuchende sind die Bundesagentur für Arbeit und die kreisfreien Städte und Kreise (kommunale Träger). Der Kreis Paderborn als kommunaler Träger ist zuständig für
Die Bundesagentur für Arbeit ist für die Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, die Mehrbedarfszuschläge, die Krankenkassenbeiträge und besonders auch für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zuständig.
Die Agentur für Arbeit Paderborn und der Kreis Paderborn haben zum 01.01.2011 zur einheitlichen Aufgabenwahrnehmung das „Jobcenter für den Kreis Paderborn“ als gemeinsame Einrichtung gegründet. Das Jobcenter nimmt die Aufgaben beider Träger wahr, mit Ausnahme der in die Zuständigkeit des Kreises fallenden flankierenden Maßnahmen zur Eingliederung.
Einen ausführlicheren Überblick über die Leistungen nach dem SGB II und deren Voraussetzungen gibt ein „Merkblatt SGB II“ der Bundesagentur für Arbeit. Dieses Merkblatt kann im Internet bei der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de – dort unter --> Bürgerinnen und Bürger und dem Stichwort „Merkblatt SGB II) unter den Publikationen heruntergeladen oder bestellt werden. In der Broschüre stehen auch verschiedene Beispiele, insbesondere zur Ermittlung der Höhe der Leistungen. Die Broschüre können Sie ebenfalls in der Agentur für Arbeit Paderborn oder beim Jobcenter Paderborn erhalten. Auch auf den Internetseiten des Jobcenter Paderborn finden Sie weitere Informationen zum SGB II.