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Investitionskostenförderung für ambulante Pflegedienste

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Informationen und Vordrucke zur Investitionskostenförderung für ambulante Pflegedienste

 

Nach § 10 des Landespflegegesetzes (PfG NW) i.V.m. § 3 der Verordnung über die Förderung ambulanter Pflegeeinrichtungen (AmbPFFV) erhalten diese eine Investitionskostenpauschale von 2,15 € je volle Pflegestunde für Leistungen nach dem SGB XI. Für diese Förderung ist der Kreis Paderborn als örtlicher Träger der Sozialhilfe zuständig.

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