Informationen und Vordrucke zur Investitionskostenförderung für ambulante Pflegedienste
Nach § 10 des Landespflegegesetzes (PfG NW) i.V.m. § 3 der Verordnung über die Förderung ambulanter Pflegeeinrichtungen (AmbPFFV) erhalten diese eine Investitionskostenpauschale von 2,15 € je volle Pflegestunde für Leistungen nach dem SGB XI. Für diese Förderung ist der Kreis Paderborn als örtlicher Träger der Sozialhilfe zuständig.
Antrag auf Gewährung einer Investitionskostenpauschale
Berechnung der Pflegeeinrichtung für die Investitionspauschale für das gesamte Jahr
Berechnung der Pflegeeinrichtung für die Investitionspauschale für ein anteiliges Jahr für im Vorjahr neu eingerichtete Pflegeeinrichtungen
Testat des Spitzenverbandes/Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters