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Informationen zur BHV-1 Bekämpfung bei Rindern

Seit Dezember 2001 sind alle Rinderhalter gesetzlich verpflichtet, ihre Tiere jährlich auf das Bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV1) untersuchen zu lassen. Infektionen mit der BHV1 verlaufen in der Regel im Rinderbestand klinisch unauffällig ab, können aber dennoch zu hohen wirtschaftlichen Verlusten in der Milch – und Fleischproduktion führen. Die Besonderheit der BHV1 ist, dass ein infiziertes Tier lebenslang Virus-träger bleibt und damit – auch wenn das Tier geimpft ist – ein Risiko für die Weiterverbreitung der Tierkrankheit darstellt. Zusätzlich führt ein nicht freier BHV1 Rinderbestand zu erheblichen Konsequenzen bezüglich der Vermarktung und dem Tierverkehr.

Die BHV-1 Bekämpfung wird gemäß der BHV1-Verordnung vom 20.12.2005 in den Bundesländern mit recht unterschiedlichem Erfolg betrieben. Während einige Bundesländer bereits die Anerkennung als BHV1-freie Region haben, sind in Nordrhein-Westfalen lediglich 70 % der Rinderbestände BHV1 frei. Aus diesem Grund hat das Land Nordrhein-Westfalen eine Intensivierung der BHV1-Bekämpfung beschlossen.

Die wichtigsten Änderungen hierzu sind in der Allgemeinverfügung vom 03.07.09 und in einem Erlass geregelt (siehe Download). Die Kernpunkte der BHV1-Sanierung sind in einem Schema dargestellt (siehe Download).

Die Anschreiben an die betroffenen Tierhalter/Tierhalterinnen und praktizierenden Tierärzte/Tierärztinnen befinden sich ebenfalls im Downloadbereich.

Formulare / Downloads / Dokumente