Überwachung des Erwerbs, der Abgabe und der Anwendung von Tierarzneimitteln aller am Tierarzneimittelverkehr beteiligten Personen. Hierzu gehören:
- Tierhalter, insbesondere Nutztierhalter,
- Tierheilpraktiker und
- praktizierende Tierärzte.
Außerdem wird der Einzelhandel mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln in Zoofachgeschäften und im Landhandel überwacht.
Für Nutztierhalter gelten umfangreiche Nachweispflichten. So müssen Tierhalter seit September 2001 über jede Anwendung eines apothekenpflichtigen Arzneimitteln bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, diese in einem Bestandsbuch dokumentieren. Das Formular hierzu kann weiter unten heruntergeladen werden.