Hühner, Perlhühner, Enten und Gänse sind grundsätzlich vor und nach der Schlachtung einer amtlichen Untersuchung zu unterziehen.
Eine Schlachtgeflügeluntersuchung im Herkunftsbestand ist zwingend erforderlich, wenn ein Betrieb folgende Obergrenzen an Schlachtgeflügel im Jahr überschreitet:
Die Anmeldung zur Schlachttieruntersuchung im Herkunftsbestand muss rechtzeitig, in der Regel spätestens am Werktag vor der Schlachtung, zu den Bürozeiten unter der Telefonnummer 05251 / 308-475 erfolgen.
Geflügelhaltende Betriebe mit einer Schlachtgeflügelproduktion, die unterhalb der o.g. Grenzen liegen, brauchen die Schlachttieruntersuchung nicht anzumelden. Hier findet die Schlachttieruntersuchung im Schlachtbetrieb statt. Voraussetzung ist jedoch, dass der Verfügungsberechtigte eine von ihm ausgestellte Bescheinigung vorlegt. Das Formular kann weiter unten heruntergeladen werden und ist spätestens zur Schlachtung des Geflügels dem amtlichen Überwachungspersonal vorzulegen.
Für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung werden kostendeckende Gebühren nach einer Satzung des Kreises Paderborn erhoben.