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Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz

Dies ist die Bildunterschrift

Die Arbeitsgruppe Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz schützt den Verbraucher vor Täuschungen, Irreführungen und gesundheitlichen Gefahren, die von Lebensmitteln ausgehen können.

Hierzu überwacht sie die Herstellung und den Verkehr von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs. Letztere sind u.a. Bekleidung, Schuhe, Spielwaren, Geschirr und Produkte, die nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Berührung kommen. Im Rahmen der Überwachung werden Betriebe, Personal und Produkte kontrolliert.

Rechtsgrundlage hierfür ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen.

Kontrollen

Zahlreiche Lebensmittel sind besonders in rohem, unbehandeltem Zustand leicht verderblich. Aus diesem Grunde werden alle Betriebe, in denen Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, regelmäßig unangemeldet überprüft. Ziel dieser Kontrollen ist es, die Hygiene bei der Herstellung zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher sicherzustellen und die Qualität der Lebensmittel zu verbessern. Die Überwachung erstreckt sich auf alle Hersteller von Lebensmitteln, Groß- und Einzelhändler, Schlachthöfe, Großküchen, Gastronomie- und Imbissbetriebe, Tankstellen etc.

Bei den Betriebskontrollen wird vor allem auf

  • den baulichen Zustand der Betriebe
  • den hygienischen Zustand der Räume, Einrichtungsgegenstände und Gerätschaften
  • die Personal- und Produktionshygiene, einschließlich Abfalllagerung und sanitäre Einrichtungen
  • die Lebensmittel vor Ort hinsichtlich ihrer Verkehrsfähigkeit (Lagerungsbedingungen, optischer Eindruck, Kennzeichnung)
  • die betrieblichen Eigenkontrollen

geachtet.

Proben

In den v. g. Betrieben werden regelmäßig Proben der dort hergestellten oder angebotenen Produkte entnommen. Diese werden nach einem erarbeitetem Probenplan, bei Verdacht oder aufgrund einer Verbraucherbeschwerde auch außerplanmäßig entnommen. Die Untersuchungen erfolgen überwiegend im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt OWL, Standort: Detmold.

Entnommene Proben werden untersucht auf:

  • Eignung die Gesundheit zu schädigen (z. B. durch Keime oder deren Toxine)
  • Verderbnis (Überlagerung, fehlerhafte Lagerung, Produktionsfehler)
  • Irreführung und Täuschung (korrekte Zusammensetzung und Kennzeichnung)
  • Verwendung unerlaubter Zusätze
  • Einhaltung bestimmter Höchstmengen (z. B. Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Schwermetalle, andere Rückstände)

Beratung

Unternehmungen der Lebensmittelwirtschaft unterstützen wir durch Beratung bei der Planung neuer Betriebe oder Betriebseinheiten. Wir möchten es dadurch den Unternehmern erleichtern, die vielfältigen gesetzlichen Bestimmungen des Lebensmittelrechts bei den Planungen zu berücksichtigen.

Daher empfehlen wir:

  • Wollen Sie einen Lebensmittelbetrieb neu eröffnen oder übernehmen?
  • Wollen Sie eine Gaststätte, einen Schnellimbiss oder ein Hotel übernehmen oder bauen?
  • Wollen Sie Ihren bestehenden Betrieb umbauen?
  • Haben Sie Fragen bezüglich der betrieblichen Eigenkontrollen und Maßnahmen?

Dann wenden Sie sich an uns.

Verbraucherbeschwerden

Wenn

  • Sie sich nach dem Verzehr von Lebensmitteln unwohl fühlen oder
  • Ihnen jemand verdorbene oder minderwertige Lebensmittel verkauft hat oder
  • Sie sich über die Hygiene eines Betriebes beschweren möchten oder
  • einfach nur auf evtl. Missstände hinweisen wollen

können Sie sich während der allgemeinen Geschäftszeiten an uns wenden.


Diese Beschwerdemöglichkeit besteht für Sie auch, wenn Ihnen Ähnliches im Zusammenhang mit Kosmetika, Tabakwaren oder Gegenständen des täglichen Bedarfs (Spielwaren, Bekleidung, Geschirr, etc.) widerfahren ist.

Um im Fall einer Verbraucherbeschwerde erfolgreich tätig werden zu können, benötigen wir folgende Informationen, die wir auf Wunsch vertraulich behandeln:

  • Ihren Name, ihre Anschrift und Telefonnummer (für Rückfragen)
  • Den Beschwerdegrund und nach Möglichkeit das betroffene Lebensmittel
  • Wann und wo wurden die Lebensmittel gekauft bzw. verzehrt
  • Wie wurde das Lebensmittel transportiert bzw. aufbewahrt
  • Erkrankung, Symptome, behandelnder Arzt
  • Adresse des Betriebes, der Ihnen aufgefallen ist

Die im Zusammenhang mit der Verbraucherbeschwerde erforderlichen Ermittlungen und die im öffentlichen Interesse durchgeführten Laboruntersuchungen sind für den beschwerdeführenden Verbraucher kostenlos. Nach abgeschlossener Untersuchung / Überprüfung erfolgt üblicherweise eine schriftliche Rückmeldung.

Zuständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

(Die regionale Zuständigkeit können Sie bei Herrn Simon erfragen)

Formulare / Downloads / Dokumente