Die Arbeitsgruppe Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz schützt den Verbraucher vor Täuschungen, Irreführungen und gesundheitlichen Gefahren, die von Lebensmitteln ausgehen können.
Hierzu überwacht sie die Herstellung und den Verkehr von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs. Letztere sind u.a. Bekleidung, Schuhe, Spielwaren, Geschirr und Produkte, die nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Berührung kommen. Im Rahmen der Überwachung werden Betriebe, Personal und Produkte kontrolliert.
Rechtsgrundlage hierfür ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen.
Zahlreiche Lebensmittel sind besonders in rohem, unbehandeltem Zustand leicht verderblich. Aus diesem Grunde werden alle Betriebe, in denen Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, regelmäßig unangemeldet überprüft. Ziel dieser Kontrollen ist es, die Hygiene bei der Herstellung zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher sicherzustellen und die Qualität der Lebensmittel zu verbessern. Die Überwachung erstreckt sich auf alle Hersteller von Lebensmitteln, Groß- und Einzelhändler, Schlachthöfe, Großküchen, Gastronomie- und Imbissbetriebe, Tankstellen etc.
Bei den Betriebskontrollen wird vor allem auf
geachtet.
In den v. g. Betrieben werden regelmäßig Proben der dort hergestellten oder angebotenen Produkte entnommen. Diese werden nach einem erarbeitetem Probenplan, bei Verdacht oder aufgrund einer Verbraucherbeschwerde auch außerplanmäßig entnommen. Die Untersuchungen erfolgen überwiegend im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt OWL, Standort: Detmold.
Entnommene Proben werden untersucht auf:
Unternehmungen der Lebensmittelwirtschaft unterstützen wir durch Beratung bei der Planung neuer Betriebe oder Betriebseinheiten. Wir möchten es dadurch den Unternehmern erleichtern, die vielfältigen gesetzlichen Bestimmungen des Lebensmittelrechts bei den Planungen zu berücksichtigen.
Daher empfehlen wir:
Dann wenden Sie sich an uns.
Wenn
können Sie sich während der allgemeinen Geschäftszeiten an uns wenden.
Diese Beschwerdemöglichkeit besteht für Sie auch, wenn Ihnen Ähnliches im Zusammenhang mit Kosmetika, Tabakwaren oder Gegenständen des täglichen Bedarfs (Spielwaren, Bekleidung, Geschirr, etc.) widerfahren ist.
Um im Fall einer Verbraucherbeschwerde erfolgreich tätig werden zu können, benötigen wir folgende Informationen, die wir auf Wunsch vertraulich behandeln:
Die im Zusammenhang mit der Verbraucherbeschwerde erforderlichen Ermittlungen und die im öffentlichen Interesse durchgeführten Laboruntersuchungen sind für den beschwerdeführenden Verbraucher kostenlos. Nach abgeschlossener Untersuchung / Überprüfung erfolgt üblicherweise eine schriftliche Rückmeldung.
(Die regionale Zuständigkeit können Sie bei Herrn Simon erfragen)
Sachgebietsleiterin
veterinaeramt@kreis-paderborn.de
05251 308 - 476
05251 308 - 488
Lebensmittelkontrolleur
veterinaeramt@kreis-paderborn.de
05251 308 - 478
05251 308 - 488
Lebensmittelkontrolleur
veterinaeramt@kreis-paderborn.de
05251 308 - 472
05251 308 - 488
Lebenmittelkontrolleurin
veterinaeramt@kreis-paderborn.de
05251 308 - 470
05251 308 - 488
Amtlicher Kontrollassistent
veterinaeramt@kreis-paderborn.de
05251 308 - 491
05251 308 - 488
Sachbearbeiterin
veterinaeramt@kreis-paderborn.de
05251 308 - 478
05251 308 - 488
Sachbearbeiter / Verbraucherbeschwerden
veterinaeramt@kreis-paderborn.de
05251 308 - 470
05251 308 - 488
Lebensmittelkontrolleurin
veterinaeramt@kreis-paderborn.de
05251 308 - 479
05251 308 - 488
Lebensmittelkontrolleur
veterinaeramt@kreis-paderborn.de
05251 308 - 480
05251 308 - 488
Lebensmittelkontrolleurin
veterinaeramt@kreis-paderborn.de
05251 308 - 485
05251 308 - 488
Lebensmittelkontrolleur
veterinaeramt@kreis-paderborn.de
05251 308 - 480
05251 308 - 488
Sachbearbeiterin
veterinaeramt@kreis-paderborn.de
05251 308 - 482
05251 308 - 488