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Tierkörperbeseitigung

Um das Auftreten bzw. Ausbreiten einer Tierseuche zu verhindern, ist die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Beseitigung verendeter Tiere und vom Tier stammender Abfälle in Tierkörperbeseitigungsanlagen von großer Bedeutung. Der Beseitigungspflicht unterliegen auch Speisereste aus Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung.

Mit der Abholung und Beseitigung ist im Kreis Paderborn die Fa. SNP Icker GmbH & Co. KG beauftragt. Die Abholung verendeter Tiere ist bei dieser Firma, Sammelstelle Bad Sassendorf-Lohne, Telefon-Nr. 02921 672270, anzumelden.

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