Von den bestehenden Mindestaltergrenzen für den Führerscheinerwerb kann die Fahrerlaubnisbehörde Ausnahmen zulassen. Eine Ausnahme erfolgt nur dann, wenn der Besitz des Führerscheins für die Ausbildung dringend erforderlich ist.
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Sie können den Führerschein bereits mit dem 17. Lebensjahr erwerben und dann bis zum 18. Lebensjahr mit Begleitperson fahren um Praxis zu sammeln.
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Bus- und LKW-Fahrer, die Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen, müssen künftig alle 5 Jahre an einer Weiterbildung teilnehmen und sich die Schlüsselzahl 95 in ihren Führerschein eintragen lassen.
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Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben, er gestohlen wurde oder nicht mehr leserlich ist, müssen Sie einen Ersatzführerschein beantragen. Informationen dazu finden Sie hier.
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Wenn Sie erstmals eine Fahrerlaubnis erwerben möchten, sollten Sie sich an eine Fahrschule Ihres Vertrauens wenden. Informationen zum Führerscheinantrag erhalten Sie hier.
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Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten Ihre Fahrberechtigung um weitere Klassen erweitern.
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Zu Kontrolle Ihrer Lenk- und Ruhezeiten als LKW- oder Busfahrer benötigen Sie bei neueren Fahrzeugen eine Fahrerkarte.
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Wer erstmals einen Führerschein erwirbt, befindet sich zunächst in der Probezeit. In dieser Zeit sollen sich Fahranfänger besonders bewähren. Dazu werden besondere Maßnahmen ergriffen wenn der Fahranfänger im Straßenverkehr auffällig wird.
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Wenn Sie geschäftsmäßig Fahrgäste befördern möchten, benötigen Sie einen Fahrgastbeförderungsschein.
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Wenn Sie Personen mit einem Taxi befördern möchten, benötigen Sie einen Fahrgastbeförderungsschein.
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Wer möchte, kann seinen bisherigen grauen oder rosa Führerschein in das neue EU-Format umtauschen.
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Hier finden Sie Informationen zur Verlängerung Ihres LKW- oder Busführerscheins.
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Aufgrund von Auffälligkeiten im Straßenverkehr oder einer Erkrankung wird Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen überprüft. Ihnen ist Ihre Fahrerlaubnis entzogen worden weil Sie unggeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sind.
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Wenn Sie im Ausland Kraftfahrzeuge führen möchten, benötigen Sie in vielen Ländern einen internationalen Führerschein.
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Durch ein Gericht oder eine Fahrerlaubnisbehörde ist die Fahrerlaubnis entzogen worden. Um wieder in den Besitz einer Fahrerlaubnis zu gelangen, muss die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden.
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Sie haben zu viele Punkte in Flensburg gesammelt und haben nun ein Schreiben von der Fahrerlaubnisbehörde erhalten. Sie wollen Punkte abbauen oder eine Punkteauskunft beantragen.
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Wer auf Dauer seinen Wohnsitz in die Bundesrepublik Deutschland verlegt, muss in der Regel seinen ausländischen Führerschein in einen Deutschen umschreiben lassen.
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Wer einen Bundeswehrführerschein besitzt, kann diesen in einen zivilen Führerschein umschreiben lassen.
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