Für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheines benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung
- 1 Lichtbild
- Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme 50.000 Euro bei Sachschäden, 500.000 Euro bei Personenschäden).
Für die Verlängerung eines Jagdscheines sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Jagdschein
- Versicherungsnachweis wie oben bereits genannt.
In Anbetracht der hohen Anforderungen an Zuverlässigkeit und körperliche Eignung hält es das Ministerium für Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen für zwingend erforderlich, dass sich die Antragstellerinnen und Antragsteller persönlich bei der Unteren Jagdbehörde vorstellen. Es besteht daher nicht mehr die Möglichkeit der „Jagdscheinverlängerung auf dem Postweg“.
Die Erteilung oder Verlängerung der Jagdscheine erfolgt im Kreishaus Paderborn, Amt 32, Zimmer 713, 714 und 716. Das Ausfüllen der Antragsvordrucke erfolgt im Amt per EDV.
Für die Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines werden je nach Gültigkeitsdauer folgende Gebühren einschließlich der Jagdabgabe erhoben:
für 1 Jahr 80,00 €
für 2 Jahre 140,00 €
für 3 Jahre 200,00 €
Tagesjagdschein 27,00 €
Ihre Ansprechpartner sind telefonisch wie folgt zu erreichen:
05251 - 308 713
05251 - 308 714
05251 - 308 622