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Sonn- und Feiertagsschutz

Die Sonntage und Feiertage stehen unter besonderem gesetzlichen Schutz. Das Gesetz über Sonn- und Feiertage für das Land Nordrhein-Westfalen nennt besondere Arbeits- und Veranstaltungsverbote für die Sonn- und Feiertage.

Besonders geschützt sind die stillen Feiertage

  • Volkstrauertag
  • Allerheiligen
  • Totensonntag
  • Gründonnerstag
  • Karfreitag

Ausnahmegenehmigungen für die stillen Feiertage erteilt in besonderen Ausnahmefällen die Bezirksregierung Detmold.

Zu einzelnen Fragen, die das Gesetz über Sonn- und Feiertage betreffen, erteilt Ihr örtliches Ordnungsamt nähere Auskunft.

Zuständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter