Im Ordnungsamt des Kreises Paderborn ist zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ein ständiger Außendienst eingesetzt. Die für diese Aufgabe zuständigen Mitarbeiter arbeiten eng mit der Bundesanstalt für Arbeit, der Zollverwaltung, den Finanzbehörden, den Sozialversicherungsträgern und der Staatsanwaltschaft zusammen.
Sofern im Rahmen des Außendienstes Tatbestände des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) festgestellt werden, werden die zuständigen Behörden eingeschaltet bzw. in eigener Zuständigkeit Verfahren eingeleitet. Der Kreis ist dabei u.a. für die Verfolgung von Schwarzarbeit zuständig, wenn ein Handwerk als stehendes Gewerbe ausgeübt wird, ohne dass die handwerksrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Durch die Sanktionierung unerlaubter Handwerksausübung soll die Gefährdung handwerklicher Betriebe im Kreis Paderborn durch Lohn- und Preisunterbietung vermieden werden. Zudem sollen die Kunden vor unsachgemäßer Ausübung von Arbeiten geschützt werden.
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