Der Kreis Paderborn gliedert sich zurzeit in 26 Bezirke. Eine Übersicht über die Bezirke sowie Informationen über den jeweils zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister erhalten Sie über das Geodatenportal des Kreises unter www.kreis-paderborn.org/kreis_paderborn/geodatenportal/PaRIS_Portal_01.php.
Am 01.01.2010 ist die neue bundeseinheitliche Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) in Kraft getreten. Nach ihr bestimmen sich die kehr- und überprüfungspflichtigen Feuerungsanlagen (Feuerstätten und Abgasanlagen) sowie die Kehr- und Überprüfungshäufigkeit (Anlage 1 zur KÜO). Hinzu kommen gegebenenfalls die an Feuerungs-anlagen durchzuführenden Messungen nach der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissions-schutzgesetzes (1.BImSchV).
Die Höhe der von den Eigentümern zu entrichtenden Schornsteinfegergebühren richtet sich nach der KÜO (Anlage 3). Grundlage hierfür sind die für die einzelnen Tätigkeiten festgelegte Arbeitswerte (AW), die zurzeit mit 1,01 € pro AW zuzüglich MwSt. berechnet werden.
Bei Fragen zu Schornsteinfegerangelegenheiten wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Bezirksschornstein-fegermeister oder an die unten genannten Sachbearbeiter.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Schornsteinfeger-Innung für den Regierungsbezirk Detmold unter www.schornsteinfeger-owl.de.
ordnungsamt@kreis-paderborn.de
05251 308 - 712
05251 308 - 622
ordnungsamt@kreis-paderborn.de
05251 308 - 713
05251 308 - 622