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Namensänderungen

Der Kreis Paderborn ist zuständig für Änderungen von Vornamen und Familiennamen von Bürgerinnen und Bürgern aus allen Städten und Gemeinden des Kreises.

Namensänderungen erfordern den Nachweis eines wichtigen Grundes. Zur Klärung, ob die Voraussetzungen vorliegen, ist es empfehlenswert, sich vor der formellen Antragstellung beraten zu lassen. Sofern eine Namensänderung in Betracht kommt, ist der formelle Antrag bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung des Wohnortes zu stellen.

Die durchschnittlichen Gebühren betragen für Vornamensänderungen 90 Euro, für Änderungen des Familiennamens 360 Euro.Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Gebührenermäßigung oder auch eine Gebührenbefreiung möglich.

Sie erreichen uns während der allgemeinen Öffnungszeiten. Dienstags ist eine vorherige Terminabsprache erforderlich!

Zuständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter