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Gewerbeangelegenheiten

Wer eine selbständige Gewerbetätigkeit ausübt, ist verpflichtet, das von ihm ausgeübte Gewerbe im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften zu betreiben. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die gewerberechtliche Zuverlässigkeit zu prüfen und die Ordnungsbehörde kann eine Gewerbeuntersagung aussprechen. Dies kann so weit führen, dass für die Zukunft jede selbständige Gewerbetätigkeit als Einzelfirma, als Geschäftsführer einer Gesellschaft oder Betriebsleiter untersagt wird. 

Indizien für die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit sind unter anderem:

  • Nichtabgabe von Steuererklärungen
  • Umsatz-, Lohnsteuer- und Einkommensteuerschulden
  • Beitragsschulden in der Sozialversicherung und gegenüber der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer
  • strafrechtliche Auffälligkeiten 

Bei auftretenden wirtschaftlichen Problemen wird daher dringend empfohlen, sich um kompetente Unterstützung zu bemühen, z.B. bei der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer.


Zuständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter