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Fischereiangelegenheiten

Beschriftung des Bildes

Der Kreis Paderborn ist als Untere Fischereibehörde zuständig für den Vollzug des Landesfischereigesetzes und der Landesfischereiordnung.

 

Dabei werden insbesondere folgende Dienstleistungen angeboten:

  • Organisation und Abnahme der Fischerprüfung als Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines
  • Beratung der Fischereigenossenschaften und Fischereivereine in pacht- und fischereirechtlichen Fragen
  • Genehmigung von Fischereipachtverträgen
  • Verpflichtung von Fischereiaufsehern
  • Genehmigung von Elektrobefischungen zur Feststellung des Fischbestandes und der Artenvielfalt.

Zuständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

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