Die Bußgeldstelle befasst sich mit der Verfolgung und Ahndung von Ordnungwidrigkeiten aus allen Bereichen, der Kreisverwaltung die nicht dem Straßenverkehrsamt (Bußgeldbehörde) zuzuordnen sind (also: Keine Verkehrsordnungswidrigkeiten). Dabei werden Ordnungswidrigkeitenverfahren aus dem Gewerberecht, aus dem Jagdwesen, in Versicherungsangelegenheiten, im Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen, aus der Lebensmittelüberwachung, im Veterinärwesen, in Schulangelegenheiten, im Bereich der Ausbildungsförderung und des Gesundheitswesens geführt. Ebenso werden Verstöße gegen Vorschriften des Umweltrechts, des Naturschutzes, der Landschaftspflege, im Bereich Bauangelegenheiten, im Gewässerschutz und Abfallwesen sowie im Straßenwesen geahndet.
Für den Bereich der Bekämpfung der Schwarzarbeit ist eine gesonderte Gruppe mit einem Außendienst tätig, der u.a. Baustellenkontrollen durchführt - siehe auch Schwarzarbeitsbekämpfung.
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