Der Kreis Paderborn ist zuständig für aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten der Ausländerinnen/Ausländer, die sich im Kreisgebiet Paderborn aufhalten.
Ausländerinnen/Ausländer mit Aufenthalt/Wohnsitz im Stadtgebiet Paderborn wenden sich an die Stadtverwaltung Paderborn, Am Abdinghof 11, Tel.: 05251 88 - 0.
Für Dienstleistungen der Ausländerbehörde sind regelmäßig Gebühren zu entrichten. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es Gebührenermäßigungen und Gebührenbefreiungen. Die Gebühr für die Verpflichtungserklärung beträgt 25,00 Euro.
Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
Ab dem 01. September 2011 ersetzt auch im Kreis Paderborn der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) die bisherigen Aufenthaltstitel der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Im Einzelnen sind dies Aufenthaltserlaubnisse, Niederlassungserlaubnisse, Erlaubnisse zum Daueraufenthalt-EG und Aufenthaltskarte pp., die nun in Form des eAT ausgestellt werden.
Die in der alten Form ausgestellten Aufenthaltstitel bleiben bis zum aufgedruckten Datum bzw. bis zur Neuausstellung oder Verlängerung des Reisepasses gültig.
Eine Umtauschaktion der alten Aufenthaltstitel in den eAT ist nicht vorgesehen.
Der eAT ist ein eigenständiges Dokument in Scheckkartengröße und mit einem Chip versehen.
Auf dem Chip des eAT sind folgende Daten gespeichert:
• personenbezogene Daten
• biometrischen Daten (das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke)
• Daten für elektronische Behördendienste (Elektronischer Identitätsnachweis - eID)
• Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
• zusätzliche Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel
Wie auch der neue Personalausweis dem deutschen Bürger, eröffnet der eAT ausländischen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeiten der Online-Kommunikation mit Behörden und Verwaltungen.
Die Nutzung der Online-Ausweisfunktionen (elektronischer Identitätsnachweis und elektronische Unterschriftsfunktion) ist freiwillig.
Der eAT wird nach seiner Beantragung bei der Ausländerbehörde von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt, wodurch es zu längeren Bearbeitungszeiten kommt.
Die Ausländerbehörde ist nicht mehr in der Lage, Aufenthaltstitel direkt bei der Vorsprache zu verlängern. Diese Regelung gilt auch für Passüberträge.
Außerdem ist mit Einführung des eAT nun generell immer eine persönliche Vorsprache der Antragsteller ab dem 6. Lebensjahr erforderlich, da auch Fingerabdrücke für den eAT erfasst werden müssen. Ferner muss das Foto biometrietauglich sein.
Die gesetzlich festgelegten Gebühren für den eAT fallen ca. 30 bis 50 Euro höher aus als die bisherigen Gebühren für Aufenthaltstitel. Auch entfallen einige Gebührenbefreiungen, wie etwa für Familienangehörige von Deutschen.
Weitere Informationen sind beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhältlich.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat auch Flyer zur Information über den eAT in mehreren Sprachen herausgegeben.
KuhlenkampJ@kreis-paderborn.de
05251 308 - 710
05251 308 - 711
CremerJ@kreis-paderborn.de
05251 308 - 705
05251 308 - 897051