Im Dezernat ZA 1.2 der Kreispolizeibehörde werden Anträge nach dem Waffengesetz bearbeitet.
Hierzu gehören u.a. Anträge zum Waffenerwerb und –besitz (Waffenschein, Waffenbesitzkarte, kleiner Waffenschein) und die Bearbeitung der Anträge für die Waffenherstellung und den Waffenhandel oder auch Anträge zum Betreiben von Schießstätten.
Entsprechende Anträge für Bewohner des Kreises Paderborn sind weiter unten abrufbar und müssen mit der Unterschrift versehen an die Kreispolizeibehörde Paderborn geschickt werden.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen des Bedürfnisses, der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Erlaubnisbewerbern und -inhabern nach dem Waffengesetz, der Schießstätten, Waffenaufbewahrung etc. werden ebenfalls durchgeführt.
Sofern Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt werden, wird die Einleitung von Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren geprüft.
Das Sachgebiet Waffenwesen befindet sich in der Ferdinandstr. 26-28, 33102 Paderborn.
waffenrecht.paderborn@polizei.nrw.de
05251 306 - 1811
05251 306 - 1849
Sprechzeiten:
Mo - Fr 8.30 - 12.00 Uhr
Do 14.00 - 15.30 Uhr
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Sprechzeiten nach Vereinbarung
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