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Versammlungsrecht

Dies ist die Bildunterschrift

Versammlungen unter freiem Himmel oder Aufzüge, die im Kreis Paderborn stattfinden, müssen nach dem Versammlungsgesetz mindestens 48 Stunden vor Bekanntgabe bei der Kreispolizeibehörde Paderborn angemeldet werden.

Die Anmeldung kann mit dem weiter unten abrufbaren Vordruck erfolgen.

Nach erfolgter Prüfung der Anmeldung wird dem Veranstalter / Verantwortlichen Leiter der Versammlung eine Anmeldebestätigung zugeschickt.

 

Zuständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

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