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Sprengstoffangelegenheiten

Dies ist die Bildunterschrift

Der private Umgang (Wiederladen, Vorderladerschießen, Böllerschießen) mit explosionsgefährlichen Stoffen (Treibladungsmittel, Schwarzpulver, Nitrocellulose) erfordert eine Erlaubnis gemäß § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG). Die Erlaubnis ist auf 5 Jahre befristet.

Voraussetzungen

  • Fachkunde: Vorlage eines Zeugnisses über die erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang
    siehe auch
    www.deva-institut.de
    www.frankonia.de
    www.sprengtechnik-siegen.de
    www.jagd-journal.de
    Hinweis: Zur Lehrgangsteilnahme wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt!
  • Zuverlässigkeit: Anfragen beim Bundeszentralregister und bei der Polizei werden durch den Kreis Paderborn veranlasst.
  • Bedürfnis: Vorlage eines gültigen Jagdscheines oder einer Waffenbesitzkarte, Vorderladerschützen benötigen einen Nachweis über eine Mitgliedschaft und die regelmäßige Mitwirkung in einer schießsportlichen Vereinigung.
  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Körperliche Eignung: Mögliche Beeinträchtigungen müssen durch Hilfsmittel ausgeglichen werden – zum Beispiel die Benutzung einer Brille.

Gebühren nach Verwaltungsaufwand
Unbedenklichkeitsbescheinigung 50,- € bis 150,- €
Erstausstellung der Erlaubnis nach § 27 SprengG 125,- € bis 250,- €
Verlängerung der Erlaubnis nach § 27 SprengG 75,- € bis 175,- €

Zuständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

 

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