Das Rechtsamt ist für die internen Versicherungsangelegenheiten der Kreisverwaltung zuständig. So werden u. a. den Kreis betreffende Schadensfälle bearbeitet und an die Versicherungsgesellschaften gemeldet. Die Schadensfälle umfassen Unfälle von Mitarbeitern, von Mitarbeitern verursachte (eigene) Schäden des Kreises und vor allem Schädigungen Dritter (Bürger) infolge fehlerhafter Arbeit von Kreismitarbeitern (sog. Haftpflichtschäden).